Anzeige bekommen?
Hi Ich wollte fragen ich bin letzte woche von der polizei angehalten worden weil ich ein geklauten e scoter habe aber der ist nicht von mur geklaut worden sondern von mein freund der freund dann hab ich es bekommen zum ausleihen hab nicht gewusst das der geklaut war bekommt man dafür ne anzeige für diebstahl obwohl nicht ich den roller geklaut habe
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Bonye/1493475445111_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1493475447000)
Und die Frage lautet??
Du wurdest angehalten und deine Personalien wurden erfasst? Dann bekommst du auch die Anzeige und kannst wie immer Widerspruch einlegen und den Freund benennen / deine Seite schildern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
bekommt man dafür ne anzeige für diebstahl obwohl nicht ich den roller geklaut habe
Solange Du nicht sagst, von wem Du den e Scooter bekommen hast, bis und bleibst Du - zu Recht - derjenige, der verdächtig ist den Diebstahl begangen zu haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du musst deinen Freund verpfeifen, und der muss gestehen. Dann bist du raus. Alternativ musst du ein gutes Alibi haben für den Tatzeitraum... und da der länger sein kann wäre nachweisbar außer Landes ganz gut. Ansonsten sieht es schlecht aus für dich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn dein freund deine Aussage bestätigt, könnte es für dich evtl. noch gut ausgehen
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Unwissenheit schützt nicht vor Straftat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/annie80/1718552668232_nmmslarge__0_223_720_720_4443917a87fa560ad716ce2baf71f1e0.jpg?v=1718552668000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/juergen63225/1645949590290_nmmslarge__654_305_2407_2407_85859dd50700c71d2e308e9238d4930e.jpg?v=1645949590000)
Falsch ... im Strafrecht gehört immer die Schuld dazu, im eine Verurteilung zu rechtfertigen. Wenn du nicht gewusst hast, und auch nicht "hättest wissen müssen" ... dann bist die weder des Diebstahls, noch der Beihilfe dazu, noch der Hehlerei schuldig.