Anwalt stellt überraschend 154 Euro in Rechnung für Erstberatung?

10 Antworten

Er hat mich  nie darüber informiert, nie per Email, nie schriftlich oder am Telefon zu mir gesagt, dass mir hier irgendwelche Kosten für seine Arbeit entstehen würden.

Dass jemand für ein Beratungsgespräch Geld haben möchte, der davon LEBT zu machen was du von ihm verlangst kommt dir nicht in den Sinn?

Auch die Erstberatung beim Anwalt kostet. 190 Euro plus Umsatzsteuer darf der Anwalt für die Erstberatung an einen Verbraucher maximal verlangen, in dem Rahmen ist er drin.

Also bezahl den Mann.

Hast du ernsthaft gedacht, er macht das kostenlos? Warum sollte er das tun? Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die du selbstverständlich zu zahlen hast.

Hallo RedDevil1982,

ich habe mich bzgl. einer Rechtsangelegenheit an eine Anwaltskanzlei gewendet. 

Damit hast du ihn beauftragt. Wenn der Stundensatz nicht erheblich von der Gebührenordnung abweicht (wofür ich keinen Hinweis entdecken kann) ist die Rechnung begründet.

Völlig überraschend, dass Menschen für ihre Arbeit bezahlt werden wollen....Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass er pro bono für dich arbeiten würde?

Er hat mich nie darüber informiert, nie per Email, nie schriftlich oder am Telefon zu mir gesagt, dass mir hier irgendwelche Kosten für seine Arbeit entstehen würden.

Das muss er auch nicht, weil das ja wohl absolut selbstverständlich ist. Hast du gedacht, Anwälte haben nichts besseres zu tun, als ihre Zeit mit dir zu verschwenden?


RedDevil1982 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 14:45

"als ihre Zeit mit dir zu verschwenden?"
Sehr freundlich. Wirklich!