Anteil Geschäftsidee bei Unternehmensgründung
Hallo ich brauche einen kleinen Rat von euch:
Ein Bekannter von mir hat eine, meines Erachtens, gute Geschäftsidee für das Internet.
Da er seine Idee nicht allein umsetzen kann bzw. will, ist er auf mich zugekommen und hat mich gefragt ob ich mit einsteigen will. Um das ganze rechtlich abzusichern haben wir nun vor eine gemeinsame GmbH zu gründen. Bei der Umsetzung der Idee werden wir arbeitsmäßig vorraussichtlich gleich beteiligt sein da sich unsere Fähigkeiten ganz gut ergänzen.
Nun stellt sich bei der GmbH Gründung jedoch die Frage der Geschäftsanteile. Wie beschrieben hat mein Bekanter die Geschäftsidee gehabt. Aber an der simplen Idee ist eben noch nichts verdient. Der notwendige Aufwand für die Umsetzung wäre wie gesagt in etwa gleich zwischen uns verteilt.
Was meint ihr, mit wieviel Prozent sollte die reine Idee bei der Verteilung der Geschäftsanteile berücksichtigt werden?
Vielen Dank schon mal für eure Meinungen
4 Antworten
50:50 - alles andere führt irgendwann zu streitigkeiten. so entscheidet man alles gemeinsam. anders würde immer dein freund entscheiden da er die mehrheit hat. die idee ist ohne dein wissen zur umsetzung nichts wert
Gebt der Idee einen Wert. Das Problem wird natürlich die Bewertung sein. Dann wenn Ihr die GmbH wirksam gegründet habt wird die Idee mit allen Rechten an die GmbH verkauft. Sicherlich können da rechtliche Probleme auf Euch zukommen, verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Sachgründung. Damit solltet Ihr allerdings Euch beraten lassen, nicht von einem Unternehmensberater (was ich z.B. bin), sondern von einem Steuerberater und dem Anwalt/Notar, der für Euch die Gründungsformalitäten übernimmt. Viel Erfolg.
Möchte selber noch ergänzen, Unternehmensberater können vermutlich den Wert einer Idee besser bemessen als ein Steuerberater (was aber auch nicht der Fall sein muss, schließlich haben Steuerberater ja auch eine Vielzahl von Erfahrungen im wirtschaftlichen Bereich.
Die eigenständige Bewertbarkeit einer Idee führt nicht dazu, dass die Idee auch wie Geld oder ein Auto einzahlt oder eingelegt werden kann. Da muss schon einiges an den rechtlichen Schrauben gedreht werden. Das ist dann aber die Aufgabe eines Anwaltes und eines Steuerberaters. Die müssen dann Euren Willen möglichst klug umsetzen.
Eine mögliche Schiene könnte es sein, dass der wirtschaftliche Erfolg der ja auch durch die Idee entsteht in Form von Tantiemen an den Ideengeber geht. Und diese Tantieme könnten dann vermutlich in Anteilen an der Gesellschaft bezahlt werden.
Überlegenswert ist sicher auch die Frage der Dauer. Wie lange besteht denn ein Urheberrecht? Wie wäre der Schutz vor Nachahmung? Ist der Wert immer einen %-Satz vom Ertrag wert oder ist irgendwann der Wert bezahlt? Also diesmal in der Höhe des Betrages und nicht in der Dauer des Bezugs.
Eine Idee an sich ist erst einmal wertlos (siehe http://ideenmanufaktur.arachno.de). Erst zwei Punkte machen daraus etwas, was eine GmbH-Gründung wert ist:
die technische Realisierung
der Vertrieb (kein Produkt auf dieser Welt verkauft sich von alleine - auch eine technishc perfekte Website nicht)
Wenn also Du den technischen Teil übernimmst, sollte Dein Partner glaubhaft nachweisen können, dass er zum Thema Vertrieb etwas beitragen kann. Nur dann würde ich mich auf 50:50 einlassen.
Wertlos ist eine Idee auch nicht. Aber es kommt darauf an, wie ausgereift sie ist. Lass uns Regenwasser über das Internet verkaufen ist wohl eher gar nichts wert. Wer aber feststellt, dass das Regenwasser bestimmte Eigenschaften hat und die könnten hier oder dort sinnvoll zum Einsatz kommen, da wäre schon etwas mehr daran. Damit ist aber der Weg zur Marktreife noch ganz weit weg. Die 50% sind utopisch, jedenfalls für die Idee allein.
60 zu 40 %? Dein Freund also 60 % und Du 40 %?