Anspruch Kindergeld?

3 Antworten

Kindergeldanspruch ab dem 18. Lebensjahr:

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit/Überbrückungszeit (nicht länger als vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (bspw. Übergang Schule - Studium/Ausbildung)
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • das Kind ist nicht älter als 21 Jahre und arbeitssuchend gemeldet

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG023403140

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren


siola55  24.07.2024, 17:41

Wartezeit/Überbrückungszeit...

Du mußt da schon unterscheiden zwischen der 4 Monate Überbrückungszeit und der Wartezeit bis längstens zum 25. Lebensjahr wegen einem Kindergeldanspruch!

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anTTraXX  24.07.2024, 17:45
@siola55

 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr 2 lit b EStG

Lesen, Verstehen und denn Ruhe geben

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siola55  24.07.2024, 17:13

Ist wohl nicht dein Thema...

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Karenzzeiten sind möglich.

Ein Jahr ist aber meines Wissens nach zu lang.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

siola55  24.07.2024, 17:38

Nicht wenn bereits ein Ausb.vertrag vorliegt, da die Wartezeit beim Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr dauert, und nicht wie manche hier fälschlicherweise behaupten, bis zur Übergangszeit von 4 Monaten.

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Da hilft euch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab Seite 12:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bild zum Beitrag

Dabei muß nur eine der 4 Voraussetzungen hier erfüllt sein für einen lückenlosen Kindergeldansruch bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Da der Punkt 3 bereits erfüllt ist und seit 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden, besteht längstens bis zum 25. Lebensjahr ein Kindergeldanspruch für die Eltern.

Ihr müßt dies nur noch der Familienkasse nachweisen mit den richtigen Formularen und natürlich einer Kopie des Ausb.vertrages als Anlage ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Finanzen, Kindergeld, Familienkasse)