Anspruch auf Starthilfe bafög?

1 Antwort

Die Antragstellung für die Studienstarthilfe wird vollkommen unabhängig vom eigentlichen BAföG sein. Es kommt „nur“ darauf an, dass Du erstmalig ein Studium beginnst, noch unter 25 Jahre alt bist und Bürgergeld (oder einige andere Sozialleistungen) beziehst. Dein aktuelles Vermögen oder Einkommen wird nicht geprüft (wobei Du besonders hohe Werte da ja allein deswegen nicht haben kannst, weil es für den Bezug dieser Sozialleistungen ja auch Grenzen gibt).
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienstarthilfe.php

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betreiber von bafoeg-rechner.de seit 2000

hmmmwht 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:06

Danke! Könntest du mir noch bei folgendem weiterhelfen: muss man Formblatt 3 nur vom Elternteil ausfüllen lassen, welches arbeiten geht? Denn bei meinem Fall arbeitet ein Elternteil, das andere nicht.

0
StudisOnline  09.08.2024, 17:48
@hmmmwht

Das nicht-arbeitende Elternteil muss dennoch ein FB 3 ausfüllen – eben mit der Angabe, dass sie keine Einkünfte hat.

2