Anspruch auf Starthilfe bafög?
Guten Tag, hat man Anspruch auf Starthilfe (1.000€), auch wenn man ca. den Betrag bar hat? Im Formblatt 1 muss ich ja auch mein Barvermögen angeben.
1 Antwort
Die Antragstellung für die Studienstarthilfe wird vollkommen unabhängig vom eigentlichen BAföG sein. Es kommt „nur“ darauf an, dass Du erstmalig ein Studium beginnst, noch unter 25 Jahre alt bist und Bürgergeld (oder einige andere Sozialleistungen) beziehst. Dein aktuelles Vermögen oder Einkommen wird nicht geprüft (wobei Du besonders hohe Werte da ja allein deswegen nicht haben kannst, weil es für den Bezug dieser Sozialleistungen ja auch Grenzen gibt).
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienstarthilfe.php
Das nicht-arbeitende Elternteil muss dennoch ein FB 3 ausfüllen – eben mit der Angabe, dass sie keine Einkünfte hat.
Danke! Könntest du mir noch bei folgendem weiterhelfen: muss man Formblatt 3 nur vom Elternteil ausfüllen lassen, welches arbeiten geht? Denn bei meinem Fall arbeitet ein Elternteil, das andere nicht.