Anspruch Auf Kind freundin noch verheiratet?

8 Antworten

Das Kind ist ehelich geboren und wird dem Ehemann zugeordnet.

Am Einfachsten wird es, wenn sich alle Drei einig sind. Der Ehemann bezeugt nicht der Vater zu sein, die Mutter bezeugt dass der Freund der Vater ist, der Kindsvater die Vaterschaft anerkennt. Dann dauert das Ganze vor Gericht eine viertel Stunde und die Sache ist geklärt.

Ansonsten:

In  § 1600 BGB räumt der deutsche Gesetzgeber auch dem Mann ein Anfechtungsrecht ein, der beteuert, als Erzeuger für das Kind in Frage zu kommen, und an Eides statt versichert, der Mutter im Empfängniszeitraum beigewohnt zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diesbezüglich allerdings eine andere Auffassung und im Frühjahr 2012 eine entsprechende Klage eines Mannes abgewiesen. Der biologische Vater kann demnach nicht die rechtliche Vaterschaft erzwingen, solange die Ehelichkeit des ehelich geborenen Kindes nicht angefochten wurde. Hierzu berechtigt sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte lediglich die Mutter, das Kind selbst sowie der rechtliche Vater. Der biologische Vater hat demnach keine Handhabe.

https://www.erbrecht-heute.de/familienrecht/anfechtungsrecht-des-biologischen-vaters/

Ja das stimmt, weil er rechtlich nicht der Vater eines in der Ehe geborenes Kind sein kann. übrigens ist das auch noch deutlich über 9 Monate über die Scheidung hinweg so.

Man kann die Vaterschaft einklagen, heisst aber noch lange nicht, dass man damit durchkommt. Vor allem, wenn der Ehemann dagegen ankämpft.

Wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechten will hat er bessere Chancen keinen Unterhalt für dieses Kind zahlen zu müssen.

Wäre also gut, wenn sich die Parteien einigen würden.

Mit solchen Fragen beschäftigt sich das Familiengericht bezüglich des Sorgerecht. Das kommt auf den individuellen Fall an und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn jemand leiblicher Vater ist hat er schonmal gute Voraussetzungen dafür das Sorgerechte zu erhalten. Natürlich spielen weitere Faktoren eine Rolle. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich das Gericht auf das Wohl des Kindes fokussiert.

Vater des Kindes im rechtlichen Sinne ist automatisch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

Das kann man aber anfechten. Dann wird vom Familiengericht ein Vaterschaftstest angeordnet (wenn nicht alle Beteiligten vorher schon freiwillig zustimmen).

Wird mit dem Vaterschaftstest dann festgestellt, dass nicht der Ehemann, sondern der Andere der Vater des Kindes ist, kann dieser natürlich auch die Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Besuchsrecht etc. erstreiten. Das wird aber tatsächlich sehr schwer, wenn der Ehemann sich weigert und das Kind weiterhin als seines anerkennt.

Wenn das Kind in einer Ehe geboren wird, dann zählt der Ehemann automatisch als Vater...(bis eine Anfechtung der Vaterschaft erfolgreich ist)