Anspruch auf Bezahlung bei Rücktritt des Vertrags?
Hallo,
ich habe mit einer Familie einen Vertrag zur Betreuung des Hundes von Ihnen ausgefüllt, welchen natürlich beide Seiten unterschrieben haben.
Die Betreuung wurde nun von Ihnen grundlos einen Tag vorher abgesagt.
Habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf den Betrag, welcher im Vertrag festhalten wurde?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/odderanders/1662454663381_nmmslarge__0_702_1080_1080_c755598f462f056637d9c60b45619e19.jpg?v=1662454664000)
Ob du den vollen Betrag kriegst, hängt von mehreren Sachen ab:
* Den Gründen für den Rücktritt:
* Du bist vom Vertrag zurückgetreten: Dann hast du normalerweise keinen Anspruch auf den vollen Betrag. Dir steht aber vielleicht eine Entschädigung zu, die in den Vertragsbedingungen geregelt sein kann.
* Die Familie hat den Vertrag grundlos gekündigt: Dann hast du vielleicht Anspruch auf den vollen Betrag. Dir steht auch Schadenersatz zu, wenn dir durch die Kündigung ein Schaden entstanden ist (z. B. weil du kurzfristig eine andere Betreuung organisieren musstest.
Das hängt auch alles von den Vertragsbedingungen ab.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
kommt drauf an was habt ihr denn für solche fälle im vertrag festgehalten? Wenn nicht sim Vertrag dazu steht würden sofern es solche gibt Regelungen des BGB greifen - mir ist da aber nichts bekannt