Angreifer behindert den Torhüter?

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Das hat nichts miteinander zu tun.

Eine Abseitsstellung liegt vor, wenn sich der Spieler der angreifenden Mannschaft vor dem Ball befindet und sich zwischen ihm und der Torlinie nicht noch mindestens zwei Spieler (der Torwart ist dabei auch ein Spieler) der verteidigenden Mannschaft aufhalten. Die reine Abseitsstellung ist aber zunächst nicht regelwidrig.

Regelwidrig wird die Abseitsstellung nur, wenn die Abseitsstellung im Moment der Ballabgabe bestand, der Ball von einem Mitspieler oder von einem verteidigenden Spieler, der den aber nur "in höchster Not" abgewehrt hat, kommt und der Spieler ins Spiel eingreift.

Ein Eingriff liegt wiederum nur vor, wenn der beim Abspiel im Abseits stehende Spieler den Ball annimmt, in einen Zweikampf um dem Ball geht, die Sicht des Torwartes versperrt oder den Torwart behindert.

Und jetzt kommt die Feinheit: Die reine Behinderung des Torwartes ist also keineswegs zwingend "Abseits", da muss eben wie beschrieben schon mehr vorliegen. Gleichwohl kann das Verhalten des Angreifers regelwidrig sein, da nur um den Ball gekämpft werden darf, wenn sich dieser in spielbarer Nähe befindet, aber in diesem Fall kann ebenso ein Vergehen des Torwartes vorliegen, denn man darf dem Gegner sich nicht in den Weg stellen, muss ihm aber auch nicht aus dem Weg gehen - wer zuerst da war, der darf bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fußballschiedsrichter seit mehr als 40 Jahren

Wenn der Spieler, der den Torhüter in der Sicht behindert hat, tatsächlich im Abseits stand, hätte das Tor nicht zählen dürfen. Steht er nicht im Abseits, ist es kein Foul, wenn er nur die Torhütersicht behindert, und das Tor zählt.