Angezeigt zu werden, ist eine Rechtliche Anordnung oder?

5 Antworten

Privatpersonen können keine "rechtliche Anordnung" erlassen. Das würde ja bedeuten, dass der Andere dem Folge leisten müsste.

Eine Anzeige, die du hier als Grundlage erwähnst, bedeutet, dass die andere Person gegen geltende Normen (Gesetze usw.) verstoßen hat. Wenn dies wider besseren Wissens geschieht, z.B. weil einem die Nase des anderen nicht gefällt, macht sich der Anzeigeerstatter selbst strafbar. Dann entscheidet der Staat (Exekutive, Judikative) darüber, ob diese Normenverstöße (erlassen durch die Legislative) zu ahnden sind oder nicht und niemals eine einzelne Person.

Nein. Die Anzeige ist zunächst mal nur die Meldung bei der Polizei. Ob daraus überhaupt ein Strafverfahren wird, liegt nicht in der Hand des Anzeigenden. Da bildet sich zunächst mal der aufnehmende Polizist eine Meinung drüber, und im Zweifelsfall entscheidet das der Staatsanwalt. Wenn der Polizist sagt: "so ein Blödsinn", dann passiert nichts weiter. Wenn der Staatsanwalt sagt: "keine hinreichende Rechtsgrundlage / kein hinreichendes Strafverfolgungsinteresse" (das ist die förmliche Form von "so ein Blödsinn"), dann passiert auch nichts weiter.

Und eine Anordnung kann nur eine Behörde treffen - nicht der Anzeigende.

Eine Anzeige ist die formlose Mitteilen einer (möglichen) Straftat an eine Strafverfolgungsbehörde (§ 158 Abs. 1 StPO), in der Folge leitet die Behörde ein Ermittlungsverfahren ein.

Die Anzeige selbst ist eine Handlung eines Bürgers, keiner Behörde. Damit ist keine unmittelbare rechtliche "Anordnung" verbunden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Nein, das der Job vom Staatsanwalt.

Nur wenn sich genügend Hinweise ergeben

Eine Anzeige ist keine Anordnung, sondern nur die Information über eine vermutete Straftat.