Angemeldetes Auto Verkauft und jetzt?
Hey, also jemand will mein Auto Kaufen. Der gute Mann kommt von etwas weiter weg mit der Bahn Angereist und mit Tageskennzeichen in der Tasche. Da er das Auto ja logischerweise auch ummelden muss, muss er meine ja mitnehmen, sollte aber wenn möglich ja nicht mit dennen Fahren. Ist es daher eine gute Idee meine Kennzeichen vorab nach Abwicklung des Kaufes zu entwerten damit falls ein Blitzerfoto oder Sonstiges passiert, ersichtlich ist das es Entwertet ist ?
7 Antworten
Du gibst deine Kennzeichen gar nicht mit. ( immerhin bringt er sich ja welche mit ) .
Du hast 2 möglichkeiten:
1.Endweder er fährt mit deinen Nummernschildern ( du darfst da gar nichts entwerten). Dann bist du auch erstmal ansprechpartner- falls was passiert( deswegen- im Kaufvertrag- die übergabe der Nummernschilder mit Uhrzeit festhalten- Versicherungsmäßig) -
2.Oder du meldest das Fahrzeug ab- und hast gar keine Probleme mehr ( da du dann keine Nummernschilder oder was hast. Fahrzeug verkauft= wie weiter ist Problem des Käufers= viele bringen sich dann Nummernschilder mit.
achja- eine Mischung aus 1 und 2 ist cniht möglich.
Da du zum Abmelden- die Papiere und die Nummernschilder Braucht ( macht sich Blöd, wenn du das Fahrzeug Verkauft hast- und beides oder eines von beiden mit gegeben hast) - genauso, geht es den Käufer- zum Ummelden braucht braucht er auch wieder beides.
Fazit: für dich: endweder du gibst ihm Fahrzeug/Papiere und Nummernschilder( nichts Abkratzen=Verboten) mit und er macht alles.
Oder er nimmt das Fahrzeug mit- aber du behälst erstmal Papiere und nummernschilder- schickst du dann nächste woche nach
mehr gibts da nicht zu sagen. (daumen hoch für die ausführliche Antwort)
Entwerten darf nur die Zulassungsstelle! Und das solltest du unbedingt vor dem Verkauf tun lassen. Wie er das Auto zu sich schafft ist sein Bier! Entweder holt er sich halt Übergangsschilder oder nen Hänger.
Wenn der Tageskennzeichen mitbringt, könnt Ihr Euch auch auf der Zulassungsstelle treffen - Du meldest Dein Auto ab, Ihr tauscht Geld und Papiere/Schlüssel, er montiert die Tageskennzeichen und fährt, dann muss er das nur noch wieder anmelden (sonst wären übrigens auch gar keine Tageskennzeichen erforderlich); alternativ kannst Du das Auto auch vorher schon abmelden.
Du meldest das Auto ab
Er fährt mit den Kurzzeitkennzeichen damit nach Haus
Die alten Kennzeichen braucht er nicht
Und natürlich ein Kaufvertrag ist zwingend notwendig
https://www.adac.de/applications/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf
Auf jeden Fall ist es das !!!