Angemeldet in einer Stadt ..... zur schule gehen aber in der Nachbarstadt geht das?
Also wir wohnen in Essen (Ruhrgebiet) und Ziehen bald in einem Haus ein das Haus befindet sich aber in Gelsenkirchen(Nachbarstadt) darf ich aber trotzdem in Essen meine schule besuchen obwohl ich in Gelsenkirchen lebe??
10 Antworten
Kein Problem. Habe jemand in meinem Bekanntenkreis, wo die Tochter in Gelsenkirchen wohnt, aber in Essen-Schonnebeck zur Schule geht. Das ist heute kein Problem mehr. Es gibt manchmal nur Probleme, wenn der Schulweg durch Busbeförderung statt findet und diese Beförderung von der Stadt getragen wird. In diesem Fall könnte das Schulamt darauf bestehen die nächst gelegene Schule zu besuchen, weil die Stadt ja dann die Kosten für die Beförderung zu tragen hat. So lange Du Deinen Schulweg selber bewältigst brauchst Du einen Schulweg nicht zu fürchten.
Natürlich geht das. Du kannst zur Schule gehen wo immer du willst, solange du aufgenommen wirst.
Eventuell musst du bzw. deine Elern vorher einen Antrag bei dem zuständigen Schulamt stellen. Bei uns in Schleswig-Holstein geht es jedenfalls, dass man auf Antrag eine Schule in einer anderen Stadt besucht. Macht unser Sohn auch, nachdem wir den Antrag gestellt hatten. Begründe den Antrag damit, dass du nicht völlig aus deinem sozialen Umfeld herausgerissen werden möchtest durch den Umzug und dass ein Schulwechsel eine zusätzliche Belastung für dich wäre. Der Antrag ist meistens nötig weil die Gemeinden als Schulträger sich gegenseitig Ausgleichszahlungen zahlen müssen.
Im Prinzip kannst Du jede Schule besuchen, die Dich aufnimmt. Alle Schulen haben ihre Einzugsgebiete und nehmen vorrangig Schüler auf, die dort wohnen. Fremde werden dann auf Antrag eingeschult.
Wenn man die Schule begonnen hat, während man im Einzugsgebiet wohnt und dann während der Schulzeit umzieht, darf man aber trotzdem dort bleiben, wenn man die Schule noch erreichen kann. Anspruch auf Fahrgeld hat man aber nur zu der nächst erreichbaren Schule. Ist also die gleiche Schulform am neuen Wohnort, muss man die Fahrtkosten selber tragen, wenn man die alte Schule weiterhin besucht.
Du kannst also weiterhin Deine alte Schule besuchen. Du müsstest nur die Fahrtkosten übernehmen, falls es in der Nähe Deines neuen Wohnortes keine vergleichbare Schule gäbe. Das musst Du selber überprüfen. Du darfst aber nicht von der Schulleitung gezwungen werden, die Schule wegen des Umzugs zu verlassen. Das ist nicht erlaubt. Du darfst nur ausgeschult werden, wenn Du gegen die Regeln verstößt. Aber ein Umzug ist ja schließlich kein Verbrechen.
ich würde schon denken dass das geht wenn man alles abklärt. :) weiß natürlich nicht wie das mit den fahrten dahin aussieht. könnte vielleicht sein dass sie sagen dass sie buskosten oder so nicht übernehmen weil du ja auch nen kürzeren weg haben könntest - aber ich weiß es nicht, ist nur ne vermutung^^