Anderen Nachnamen annehmen?

4 Antworten

Ich glaube das geht nicht. Sowas kannst du aber am besten per Telefon in Standesamt erfragen. Viel Erfolg und schreib mir mal was rausgekommen ist, dass interessiert mich selbst!
Alles Gute dir!


medmonk  26.10.2016, 04:20

Ich glaube das geht nicht. 

Doch, das geht. Jedoch mit gewissen Hürden verbunden. 

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MissArya 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 02:24

Werde ich machen, danke dir! :)

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Nach dem Namensänderungsgesetz (kurz NamÄndG) kann sowohl der Vor als auch der Nachname auf Antrag geändert werden, sofern ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Ob und wenn ja wie wichtig es ist, wie bei vielen Gesetzen nicht genau definiert ist. Allgemein es jedoch bei der Änderung des Nachnamens größere (mehr) Hürden gibt, als beim Vornamen. Was jetzt dein Fall angeht: Wenn die Eltern vor der Geburt bereits verheiratet sind, das Kind (Du) automatisch den Ehenamen (Familiennamen) bekommt. 

Eine nachträgliche Änderung des Familiennamens ist nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches (kurz BGB) so nicht vorgesehen und deshalb nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wenn dir soviel daran liegt, solltest du mal mit deinen Eltern darüber sprechen und dich direkt beim Standesamt erkundigen. Die können dir auch genau sagen, ob und was genau möglich ist. Ich bin selber kein Jurist, jedoch ähnliches bei der Scheidung meiner Eltern hatte. Meine Mutter hat damals ihren Mädchennamen wieder angenommen. Meine Geschwister und ich wurde zu der Zeit gefragt, welchen Nachnamen wir weiter tragen wollen. 

Hallo,

auch wenn hier viel gegenteiliges gepostet wurde, so ist im Kontext zu deiner persönlichen Situation alles Blödsinn.

Medmonk hätte vom Grundsatz nicht unrecht, jedoch findest das NamÄndG in deinem Fall keine Anwendung, weil du

1. Minderjährig bist,

2. deine Eltern noch verheiratet sind

3. der Ehename deiner Eltern, welcher dein Geburtsname geworden ist auch durch eine behördliche Namensänderung nicht möglich wäre, da in Deutschland ein minderjähriges Kind nicht einen anderen Geburtsnamen führen kann, als die verheirateten Eltern innerhalb einer bestehenden Ehe. Siehe hierzu das BGB am §§ 1600 ff.

Wenn er dich allein erziehen würde dann ja, ist aber mit Kosten verbunden.