Amtsanmaßung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst den Schriftzug abkletten, dann ist auf jeden Fall Ruhe.

Nein, das allein ist keine Amtsanmaßung, aber garantiert Stoff für reichlich Spott, wenn Du kein Polizist bist.

Das Oberlandesgericht Hamm hat 2016 entschieden:

Der Begriff "Polizei" sei als Name geschützt, so das Gericht. Auf den Namensschutz könne sich auch das klagende Land berufen. Dem Land und seinen Einrichtungen sei dieser Begriff eindeutig zuzuordnen, weil er Polizeibehörden des Landes bezeichne. Der Begriff "Polizei" stehe dabei für eine Behörde, die öffentliche Polizeigewalt ausübe. So werde er auch in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder benutzt und im Rechtsverkehr verstanden.

(Zur Amtsanmaßung gehört aber dann noch die Ausübung eines öffentlichen Amtes)


desdorfkind 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 11:13

Vielen Dank👍

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Zum Straftatbestand Amtsanmaßung gehört immer eine polizeiliche Handlung. Der Schriftzug "Polizei" ist meines Wissens nicht geschützt.

Ob man dafür ins Gefängnis kommen kann weiß ich nicht (und als Ersttäter eher wirklich nicht), aber ich denke in jedem Fall, dass es in jedem Fall zu Problemen führt. Dazu müsste es nicht mal verboten sein. Es reicht, wenn du irgendwie sonst verwechselst wirst.