Amstatt fasten Spenden (Islam)?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alaikum salam,

Du bist noch jung und gesund (hoffe ich), also musst du das auch fasten.

Das gilt nur, wie du auch sagst, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht fasten kann.

Nutze also diese kurzen Tage und faste...

Ausnahmen vom Fasten

Folgende Menschen sind vom Fasten ausgenommen:

A. Kranke, deren Gesundheitszustand durch das Fasten möglicherweise ernsthaft beeinträchtigt werden könnte. Sie können das Fasten verschieben, so lange sie krank sind, und es später Tag für Tag nachholen.

B. Reisende, wenn sie von zu Hause weggefahren sind und sich unterwegs befinden, oder wenn sie nach Ankunft am Reiseziel beabsichtigen, in einigen Tagen wieder zurückzukehren. In diesen Fällen kann das Fasten vorübergehend während der Reisetage unterbrochen werden Die so versäumten Fastentage sind allerdings später Tag für Tag nachzuholen. Es ist jedoch besser für sie, wie im Qur’an niedergelegt, das Fasten auch während der Reisetage einzuhalten, sofern dies ohne zu große Beschwerlichkeit möglich ist.

C. Schwangere Frauen und stillende Mütter können auch auf das Fasten verzichten, doch müssen sie es später Tag für Tag nachholen

D. Frauen während der Dauer ihrer Menstruation (maximal zehn Tage) oder nach der Niederkunft (maximal vierzig Tage) sollen nicht fasten. Sie müssen das Fasten verschieben, bis diese Perioden vorüber sind, es dann aber Tag für Tag nachholen.

E. Männer und Frauen, die zu alt und schwach sind, sich dieser Pflicht zu unterwerfen und die Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen. Sie sind von dieser Pflicht ausgenommen, doch wenn sie die Mittel dazu haben, müssen sie für jeden Tag des Ramadan, an dem sie nicht gefastet haben, einem bedürftigen Muslim eine volle Mahlzeit (oder deren Gegenwert in Geld) zukommen lassen. Wenn immer sie in der Lage sind, zu fasten, und sei es auch nur einen einzigen Tag lang während des ganzen Monats, dann sollten sie dies tun und für die übrige Zeit den Ausgleich vornehmen.

F. Kinder, die noch nicht die geschlechtliche Reife erlangt haben, sind von der Pflicht des Fastens ausgenommen. Es ist jedoch empfehlenswert, sie bereits vor Erreichen des Alters, ab dem das Fasten zur Pflicht für sie wird, dazu zu ermutigen, während des Ramadan einige Tage zu fasten.

G. Geisteskranke Menschen sind von der Pflicht des Fastens ausgenommen.


Also du kannst nur aufgrund von gesundheitlichen Gründen von der Pflicht vom fasten entbunden werden(oder man ist noch nicht in der Pubertät).. In solch einem fall musst du als Ersatz pro nicht gefasteten tag eine Mahlzeit für einen armen oder hungernden (z.b. Ernährungsprogramm in Afrika) geben. Das mit dem durchhalten ist kein Grund nicht zu fasten, du musst halt widerstehen.

Hmm, bin mit dem Islam nicht so sehr vertraut und nicht religiös, aber wenn du dein Maximum gibst für den Herrn, weil du an ihn glaubst, dann denke ich, dass es möglich ist, dass du aus reinem Pflichtgefühl aus Menschen hilfst, das mag durch "echte" Arbeit sein oder dadurch dass du Geld spendest.

Aber andererseits denke ich, du solltest auch immer versuchen zu fasten, so lange du kannst, immerhin hat es ja auch eine Bedeutung für dich und deine Gemeinschaft, denke ich :)

nein du musst fasten und durchhalten, nur wenn man krank ist oder auf einer Reise dann darfst du essen 


SachenMachen 
Beitragsersteller
 07.12.2015, 00:47

Ich komme aus Türkei

0
SachenMachen 
Beitragsersteller
 07.12.2015, 00:48

Schuldigung, die Nachicht war für ein anderen gedacht :D

0
furkansel  07.12.2015, 00:56

ist latakia nicht eine Stadt oder Provinz in Syrien?

0