Ambulanter sonntagshändler
Braucht man als ambulanter sonntagshändler ( Verteilung Bild am Sonntag ) Einen Gewerbeschein?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Gewerbeschein nennt man im Allgemeinen die Empfangsbestätigung einer Gewerbeanmeldung für stehendes Gewerbe gemäß § 14 GewO. Der ambulante Zeitungsverkauf ist aber kein stehendes Gewerbe, sondern Reisegewerbe, für das man aber gemäß § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO keine Reisegewerbekarte braucht.
Aber: Nach § 55c GewO ist auch dieses Reisegewerbe anzuzeigen, lustigerweise mit dem gleichen Vordruck (GewA1), wie für die Gewerbeanmeldung...
Kurzfassung: Dieses Reisegewerbe ist gem. § 55c GewO anzuzeigen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Unternehmensberater
Wenn da der Mindestlohn nicht wäre... Vielleicht ist eine Aushilfstätigkeit möglich.