Amazon KDP Notizblöcke Impressum?
Wenn ich bei amazon Kdp Notizblöcke verkaufen möchte, muss ich dort ein Impressum im Notizblock hinterlegen? weil in Deutschland ja Impressumsplicht besteht aber gilt das auch für Lob content Bücher oder besteht da kein unterschied?
1 Antwort
Die Impressumspflicht für Druckwerke regelt das Landespresserecht; grundsätzlich unterliegen der Impressumspflicht alle Druckwerke, egal ob es sich um einen Roman, eine Anleitung oder ein Notizbuch handelt. Beispiel aus dem Landesrecht von NRW:
Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen [...] Firma und Anschrift des Druckers und [...] beim Selbstverlag des [..] Herausgebers, genannt sein. [...]
Amazon / Kindle ist kein Verlag, demnach unterliegst du als Selbstverleger der Impressumspflicht; anzugeben ist sowohl der Verantwortliche für Satz und Druck (Amazon Eu SARL) sowie der Herausgeber (Du) inkl. Name und ladungsfähiger (!) Anschrift.
Für Notizbücher / Druckwerke ohne Text würde ich dir im Übrigen nicht unbedingt zu Kindle Direct raten, die Druckqualität von Grafiken ist dort mMn nicht sonderlich gut, ebenso der Umschlag.
LG