Altpapier Container Bußgeld?
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Im Dezember stand das Ordnungsamt vor der Tür und hatte ein Karton von uns neben dem Container gefunden, da er voll war haben wir ihn befestigt damit er nicht auf die Straße fliegt. Dabei kam der Bescheid an die falsche Person, aber ist jetzt auch zur Frage uninteressant. Der Bescheid kam jetzt am 03.04, also über 3 Monate später. Damals sagten die Beamten, dass es auch sein kann, dass der Bescheid in den Sand verläuft, da wir ja nun belehrt wurden (sozusagen). Jetzt so lange Zeit später kommt der Bußgeldbescheid, wo man sich äußern soll damit die Höhe festgesetzt werden kann.
meine Frage nun: wann verjährt sowas? Wir hatten das schon gar nicht mehr im Sinn.
danke für eure Antworten
2 Antworten
Die Verjährungsfrist ist bei Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs in § 31 OWiG geregelt. Also mindestens 6 Monate.
wo man sich äußern soll damit die Höhe festgesetzt werden kann.
...
das ist kein Bescheid, sondern eine Anhörung ... ihr könnt Euch äußern oder es lassen
.... dann kommt der Bußgelbescheid ...
Eine Ordnungswidrigkeit kann im Übrigen solange geahndet werden, solange sie nicht verjährt ist
ist hier nicht der Fall (kürzestmögliche Verjährung = 6 Monate)