Altpapier Container Bußgeld?

2 Antworten

Die Verjährungsfrist ist bei Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs in § 31 OWiG geregelt. Also mindestens 6 Monate.


Pika2020 
Beitragsersteller
 03.04.2021, 15:16

Danke

 wo man sich äußern soll damit die Höhe festgesetzt werden kann.

...

das ist kein Bescheid, sondern eine Anhörung ... ihr könnt Euch äußern oder es lassen

.... dann kommt der Bußgelbescheid ...

Eine Ordnungswidrigkeit kann im Übrigen solange geahndet werden, solange sie nicht verjährt ist

ist hier nicht der Fall (kürzestmögliche Verjährung = 6 Monate)


Pika2020 
Beitragsersteller
 03.04.2021, 15:15

Danke