Altersbeschränkung bei veneers?

2 Antworten

bei Jugendlichen sind die Nervhöhlen noch so groß, daß beim Abschleifen der Zähne Hitzeschaden am Nervgewebe entstehen kann. Daher sollten klassische Veneers nicht bei Patienten unter 18 Jahren gefertigt werden. Nichtinvasive Veneers o.a. Lumineers werden auf nichtabgeschliffene Zähne geklebt und hinterlassen bei Verlust nur einen kleinen Klebeschaden, der i.d.R. "wegpoliert" werden kann