Als minderjährige Waren verkaufen?

5 Antworten

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

"Da ich aber noch Minderjährig bin ist eine Online Website noch nicht erlaubt"

Bevor du dir irgendwas denkst, wäre es ratsamer, herauszufinden, wie es wirklich ist. Ein Unternehmer muss in der Lage sein, Gesetze zu recherchieren.

1.

Mit Einverständnis deiner Eltern und des Vormundschaftsgericht wäre das auch unter 18 möglich. Allerdings ist das nicht so leicht.

2.

Deine Eltern sind mit im Boot und lassen es anfangs über sich laufen.

oder 3.

Warten bis du 18 bist.

Ich nehme mal an, dass du dann den Schmuck nicht einfach auf dem Flohmarkt verkaufen möchtest.

Deswegen mein Tipp:

Probiere es doch erst einmal aus, Schmuck herzustellen. Sicher klappt es nicht auf Anhieb. Oder es ist nicht auf dem Niveau, ihn für odentliches Geld verkaufen zu können.

Vielleicht gefällt es dir auch auf einmal nicht mehr, und du wählst einen ganz anderen Bereich.

So kannst du auch gut die Zeit bis zur Volljährigkeit sinnvoll überbrücken.