Als Harz4 Empfänger Handy verkaufen?

6 Antworten

Wer weiss denn von genau diesem Handy. Bei EBay gibt es keine Kontrollmitteilung an Behörden. Die Abzockeranwälte kümmern sich nicht um Einzelfälle.... Also...... wo kein Kläger...

Du darfst ...


Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!

Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind viel mehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II) Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

Nur wer einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat gegebenfalls kein Anspruch mehr auf ALG II (Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER )

Vermögensumschichtung dies bedeutet, dass eine Verwertung bereits bestehender Vermögenswerte - d. h. eine Vermögensumschichtung - in der Regel kein Einkommen, sondern weiterhin Vermögen darstellt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 9 AS 7/08 04.09.2008 ,Urteil).



slavajaro 
Beitragsersteller
 30.04.2013, 19:58

Also Ich darf das Geld behallten, muss es nicht dem Arbeitsamt melden und wenn meine Bank- Auszüge kontrolliert werden bekomme ich keine Schwierigkeiten ?!

0
kluetje  30.04.2013, 20:00
@slavajaro

so isses...und wenn die dir Schwierigkeiten machen sollten, druckst du dir das hier aus und hälst es denen unter die Nase.

0

Hallo. Du darfst das Geld behalten, da das Handy ja dein Privatbesitz ist/War.Du kriegst nur kein Hartz 4 wenn du einen Job hast, indem du mehr als 350Euro monatlich verdienst! LG

ich kenn mich nicht aus aber wieso sollte man es dir wegnehmen? immerhin hast du dir dein altes handy gekauft wenn nicht dann geh zum amt und frage dort nach wie die das bei dir sehen das ist ja immer anderst :) aber ob 'ja' oder 'nein' weiss ich jetzt nicht

Klar, es wird halt vom Harzersatz abgezogen.


Tatjana2000  30.04.2013, 19:51

Was hast du denn??? Natürlich darf er es behalten!!!Waru schreibst du so ein Quatsch???

1