Allein zu Haus lernen und zur Fahrprüfung gehen?

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Pflichtstunden für den Führerschein – die Theorie

In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit soll der Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen. Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff. Dabei handelt es sich um 90-minütige Doppelstunden.


Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird. Allerdings besteht keine Pflicht diese Themen alle abzudecken. Theoretisch könnte auch zwölf Mal die gleiche Theoriestunde zum Grundstoff besucht werden. Wichtig ist nur, dass die Mindestanzahl nicht unterschritten wird.

Sind alle Stunden absolviert und der Auszubildende fühlt sich sicher in der Beantwortung aller Fragen, kann dieser sich beim TÜV oder der DEKRA zur theoretischen Prüfung anmelden. Dafür wird eine Gebühr von ca. 20 Euro fällig. Werden die 30 Fragen mit 10 Fehlerpunkten oder weniger beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.




Nein. Die Theoriestunden sind Pflicht.

Theoriestunden sind Pflicht