Ärztliche Untersuchung POL?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zähne wird sich der Pol-Arzt mit aller Wahrscheinlichkeit eh nicht anschauen, dafür ist der zahnärztliche Bogen da. Grundsätzlich müssen Behandlungen bis zum Tag der Einstellung abgeschlossen sein, ist dies der Fall, wird auch keine Dienstuntauglichkeit attestiert. Des Weiteren muss dein Bekannter auch erstmal bis zum Polizeiarzt kommen, die meisten Bewerber scheitern nämlich schon am Computertest.


Nameless80 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 13:00

Vielen Dank für deine Antwort :)

Bei der Bundespolizei gibt es für den mD keinen Computertest. Es wird lediglich ein Diktat geschrieben und danach kommt dann der Sporttest, da die Anforderungen gesenkt wurden.

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Plakos  27.01.2020, 16:11
@Nameless80

Ja das weiß ich. In deiner Frage war auch keine Rede von Bundespolizei. "lediglich ein Diktat" ... muss man auch erstmal schaffen, aber stimmt, die Fehlerzahl wurde ja nach oben korrigiert, sollte also jetzt jeder Dödel schaffen.

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Beim EAV hat der Arzt sind meine Zähne nicht angesehen. Es gab ein Extra Formular, welches vom Zahnarzt ausgefüllt werden musste.

Dieses hat sich der PÄD dann angesehen und das wars.

Ob dein Problem nun ein Ausschlussgrund ist kann ich dir jedoch nicht sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nameless80 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 06:50

Vielen Dank für deine Antwort :)

Wie gesagt er befindet sich ja noch in zahnärztlicher Behandlung. Ich hab mal was gelesen wo drin stand das zahnärztliche Behandlungen vor Beginn der Einstellung abgeschlossen sein müssen ..aber war mir selbst auch unsicher was ihn betrifft deswegen auch meine Frage ..

Nun ja wenn denen der Befund reicht ist es doch super vielleicht hat er Glück und kann zwar vom Zahnarzt ausfüllen lassen das er noch in Behandlung ist und sobald es abgeschlossen ist, reicht er die Bestätigung ein.

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Eine Zahnverfärbung ist vollkommen wurscht für eine Bewerbung. Allerdings müssen meines Wissens nach Zahlbehandlungen abgeschlossen sein bis zur Einstellung.


Nameless80 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 07:21

Vielen Dank für deine Antwort :)

Das erleichtert mich total und ich denke er wird sich nun auch etwas entspannen können.

Bis zum Einstellungstag ist er auf jedenfall schon fertig mit der Behandlung ..sogar vorher schon ..

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Entscheidend ist der Zahnarztbogen. Hier dürfen keine laufenden Behandlungen aufgeführt sein. Das bedeutet, er wäre damit tatsächlich untauglich.

Diese Untauglichkeit ist aber temporär. Man könnte es auch "Tauglich mit Auflagen" nennen. Die Auflage wäre dann die Bedingung, die Behandlung bis zum Einstellungstag abzuschließen.

Er müsste sich das dann ggf nochmal attestieren lassen. Wenn man das mit dem Zahnarzt bespricht, wird das schon klappen.

Gruß S.


Nameless80 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 13:01

Super vielen Dank dafür :)

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