Änderung im Equidenpass

4 Antworten

Das bedeutet ja nicht das du das Tier schlachten lässt, du kannst es trotzdem im Notfall einschläfern.

Ich würde es auf dem "Schlachttier" lassen. Man weis nie welche Alternative man braucht.


Aristella  06.05.2015, 08:42

Man kann auch ein Nicht-Schlachttier schlachten lassen, es darf dann nur nicht zum Verzehr gelangen.

Für Schlachttiere muss der Tierhalter ein Stallbuch führen, über alles, was an Behandlung im Stall passiert - das tut sich kaum einer an, auch weil viele es nicht wissen. Es kann aber bis dahin gehen, dass das "Schlachttier" behördlich angeordnet zwangsgeschlachtet werden muss, weil es kein vollprüfbares Stallbuch hat - damit soll ja nachgewiesen werden, dass das Tier für den Verzehr geeignet ist und wenn man das nicht kann, greift die Behörde durch.

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Die Eintragung das das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist, kann jederzeit geändert werden. Wenn ein Pferd als "Nicht-Schlachtpferd" eingetragen ist, kann das nicht mehr geändert werden.

Diese Eintragung hat doch u.a. mit der möglichen Medikamentation zu tun. Wg. der Eintragung  muß ein Pferd doch nicht geschlachtet werden.

Du musst also erstmal garnichts machen.


Yentl51  05.05.2015, 18:02

Ich vermute, dass die Fragestellerin einfach JEDEN möglichen Fall, der eintreten könnte, absichern möchte. Bei mir war das auch so. Man weiß nie, wie das Leben so spielt....

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momoooooooo 
Beitragsersteller
 05.05.2015, 18:04
@Yentl51

Genau so ist es, trotzdem danke für die rasche Antwort! 

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Aristella  05.05.2015, 22:35

Wenn das PFerd als zur Schlachtung bestimmt eingetragen ist, muss der Tierhalter (und das ist üblicherweise der Stallbetreiber!) ein Stallbuch führen, in dem für ALLE Tiere des Stalles jegliche Behandlung eingetragen ist.

Diese Arbeit tut sich kaum einer an, und die Strafen für ein Nicht-Führen sind gewaltig - das kann bis zur behördlich angeordneten Zwangsschlachtung gehen!

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Man kann das aus dem Pass streichen lassen, indem Du das der FN mitteilst, so war das zumindest mal. Wenn Du den Pass dorhin schickst, um den Besitzerwechsel anzumelden, kannst Du das mit einem kurzen Begleitschreiben angeben, dann wird ein Vermerk gemacht.

Wenn er einmal als Nichtschlachtpferd eingetragen wurde, gilt das für sein ganzes Pferdeleben und kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn er als Schlachtpferd eingetragen ist und Nichtschlachtpferd werden soll, kann das ein Tierarzt im Pass ändern.