Adresse im Personalausweis nicht geändert, wie hoch wird die Strafe?

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Fakt ist, dass du nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i.V.m. § 54 Absatz 2 Nr. 1 BMG eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Nach § 54 Absatz 3 BMG kannst du dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR bekommen.

Zuständig ist aber dafür nicht die Polizei, sondern die Meldebehörde, also das Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde.

Hier entscheidet der Sachbearbeiter ob du ein Bußgeld bekommst, und wenn ja, wie hoch dieses dann ist.

Wenn die Polizei aber diese Ordnungswidrigkeit bei der Meldebehörde anzeigt, wirst du da schon direkt ein Bußgeld bekommen.

Desto länger du dort wohnst, ohne dass du dich umgemeldet hast, desto höher wird das eventuelle Bußgeld sein. Auch der Grund, warum du dich nicht umgemeldet hast kann das Bußgeld in die Höhe treiben. Wie gesagt, dass entscheidet der Sachbearbeiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meldevergehen werden mit einem Bußgeld belegt, das ist korrekt.

"Ein Verstoß gegen die Melde- oder Ausweispflicht wird als Ordnungswidrigkeit bewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die vorgesehenen Ahndungen reichen von einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bis zu einem Bußgeld von 500 Euro."


PissedOfGengar  10.02.2020, 09:54

Leider nur halb richtig.

Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 EUR geahndet werden, Verstöße gegen die Meldepflicht mit bis zu 1.000 EUR.

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Verwarnungsgeld ab 10 € bis 500 € Bußgeld.