Adler auf Deutschlandflagge?

4 Antworten

Diese obige Deutschlandflagge mit Bundesadler ist erlaubt, aber es gibt auch noch eine andere Deutschlandflagge mit Bundesadler, da sieht es mit dem Bundesadler etwas anders aus und wird als Dienstwappen bezeichnet, also dann lediglich nur von den Behörden und insbesondere von der Bundesregierung, sowie vom Bundespräsidenten zu benutzen.

Diese obrige Deutschlandflagge mit Bundesadler (auf dem Bild) sollte aber möglichst nur bei Großereignisse wie bei Fußball EM, Fußball WM, Olympischen Spiele und sowie die Deutsche Nation betroffen ist, verwendet werden.

Die Reguläre Deutschlandflagge (Also ohne Bundesadler) darf wiederum jederzeit angewendet werden. Deswegen sollte man sich eher nur auf der Deutschlandflagge ohne Bundesadler beschränken.

Der Bundesadler an sich darf ohnehin von keiner Privatperson Öffentlich an sich markiert werden, da es nur den Behörden, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundeswehr und Bundespolizei (ehemalige Bundesgrenzschutz) vorgesehen ist.

Einfach an den Anordnungen der Behörden halten und dann dürfte es keine Schwerwiegende Schwierigkeiten geben.

Bei Missachtung von Anordnungen, das es der Bundesflagge (in diesen Fall mit dem Bundesadler) würde ein Bußgeld von 1000 € auferlegt werden.

Besser vorher Informieren und sollte solche Aktion nur beim Einmaligen Mal beschränkt sein, dann am besten bei der zuständigen Behörde Informieren und sogar auch eine Behördliche Erlaubnis einholen und das in Schriftform. Nur dann sollte man dennoch die andere Deutschlandflagge mit Bundesadler nicht einfach so Freizügig in der Öffentlichkeit offen zeigen um damit erst keine Provokation mit der Polizer und den Behörden zu ermöglichen.

Wie gesagt, es gibt 3 verschiedene Deutschlandflaggen. 1. Deutschlandflagge nur Schwarz, Rot, Gold (Gelb) / 2. Deutschlandflagge mit Bundesadler (für jeden, aber ist nur darauf beschränkt bei ganz besonderen Großereignissen) und 3. Deutschlandflagge mit Bundesadler (Aber bei dieser Ausführung nur für Behörden, Bundesregierung (Sprich, wenn Staatsbesuch durchgeführt werden, sonst auch nur die Deutschlandflagge ohne Bundesadler), beim Bundespräsident zu jederzeit in Verwendung, bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei (ehemalige Bundesgrenzschutz) genauso zu jederzeit in Verwendung.

Nein, ganz dünnes Eis, da es mit Adler das Hoheitszeichen der BRD ist. Mit der normalen Flagge hingegen kannst Du Dich nach Belieben zupflastern.

Wer ein Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung der zuständigen Stelle benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 124

Superhasenmaus  20.05.2023, 18:31

Das muss man differenziert sehen.

Das Zeigen einer Flagge mit Bundeswappen durch Fans bei einer Sportveranstaltung ist also keine unbefugte Verwendung nach dieser Vorschrift.[31][32] Die Verwendung ist jedoch unbefugt, wenn zum Beispiel durch Aufhängen der sogenannten „Bundeswappenflagge“ an einem Privatgebäude der Eindruck erweckt werden kann, es handele sich um ein Dienstgebäude einer Bundesbehörde.[33]

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