Abschiebenung?

1 Antwort

Derartige Tricks kennt man schon und das befreit einen daher auch nicht automatisch von einer verhängten Sperre:

In den Pässen der Betroffenen wird „abgeschoben“ gestempelt. Es wird eine Wiedereinreisesperre seitens der Ausländerbehörde verhängt. Die Länge steht im Ermessen der Behörde. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Der Betroffene darf während der Sperre Deutschland nicht betreten, auch nicht wenn er heiratet oder dergleichen.

Auszug aus https://www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de/asyl/asylratgeber-von-juraforum/abschiebung-und-ausweisung/

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen