absauganlage bei der arbeit funktioniert nicht

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Ja es gibt ein Arbeitsschutzgesetz. Da gibt es z.B. den § 17, Rechte der Beschäftigten: "Die Beschäftigten sind berechtigt, dem AG Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom AG getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der AG darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständigen Behörden wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen"

Wenn ihr einen Betriebsrat und/oder einen Sicherheitsbeauftragten habt, wendet euch erst einmal an die. Gibt es das bei euch nicht, könnt ihr beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen. Für die zuständige Berufsgenossenschaft ist das auch interessant.