Abmahnung in der Form gültig?
Hallo,
bei uns auf der Arbeit wurden einige Mitarbeiter abgemahnt, weil sie zu spät gekommen sind. Nun habe ich eine Abmahnung angeschaut (alle Abmahnungen sind identisch) und mir ist aufgefallen, dass der Arbeitgeber in keinem Punkt erwähnt, welche Konsequenzen (Arbeitsrechtlich etc), falls es weitere Male zu einer Verspätung kommt. Das hat mich dann ganz verschwommen daran erinnert, dass dies auf jeden Fall in eine Abmahnung reingehört, ansonsten könnte die Abmahnung anfechtbar sein. Kennt sich jemand da aus?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
In eine Abmahnung kann ein Arbeitgeber erst einmal alles reinschreiben, was er möchte. Diese ist an keine zwingende Form gebunden.
Wenn er allerdings keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei wiederholtem Verstoß androht, kann er sie nicht als Grundlage für eine Kündigung verwenden.
Bzw. kann er das schon, dann hättest du vor dem Arbeitsgericht allerdings gute Chancen mit einer Kündigungsschutzklage.
Im Übrigen kommt es auch sehr darauf an, wie oft bzw. wie viel du zu spät gekommen bist.
Wirksam ist eine Abmahnung allerdings in jedem Fall.
emesvau
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kutschker/1555068359306_nmmslarge__168_0_508_508_d76ff19b1e5f50ee6b87346a9a81aad1.jpg?v=1555068359000)
Dann ist das höchstens eine schriftliche Ermahnung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Zusammengefasst sollte eine Abmahnung folgende Bestandteile aufweisen:
Konkrete Benennung des Sachverhalts (Beispiel: „Am Montag, den 20.11.2023, haben Sie Ihre Arbeit erst um 8.45 Uhr und damit 75 Minuten verspätet aufgenommen.“)
Pflichtverstoß (Beispiel: „Damit haben Sie gegen § 6 Ihres Arbeitsvertrages verstoßen.“)
Aufforderung zu künftiger Vertragstreue (Beispiel: „Wir erwarten, dass Sie Ihre Arbeitszeiten künftig einhalten und Ihre Arbeit pünktlich aufnehmen.“)
Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall (Beispiel: „Für den Wiederholungsfall behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor, die bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können.“)
Der letzte Punkt scheint hier ja schon mal komplett zu fehlen.