Abi: Angehende Juristin?
Kann man sich während des Abiturs bereits als angehende Juristin bezeichnen, wenn man Jura definitiv studieren wird?
16 Antworten
Hi.
Nee, ich fände das maximal unpassend. Bin nicht mehr fit, wie das jetzt mit der Bologna-Gleichschaltung gehandhabt wird, aber vorher hätte ich vor der Zwischenprüfung gelacht (vgl. Bachelor) und das vor der ersten juritischen Prüfung (wenn man fertig studiert hat) nicht unbedingt ernst genommen. Wenn man dann aber im Ref ist und sich auf die große Staatsprüfung vorbereitet, dann finde ich es gerechtfertigt.
Momentan fände ich es passend, wenn Du Dich mit würdevollem understatement als zukünftige Iurastudentin bezeichnen würdest. Und im Studium als Iurastudentin. Btw, ich kann understatement empfehlen, das hat Klasse!
Kann ich mich als angehende Bundeskanzlerin bezeichnen, weil ich mal wählen war?
Nein, natürlich nicht.
Außerdem, woher weißt du, dass du definitiv Jura studieren wirst? Hast du bereits einen Studienplatz?
Warum ist dir das so wichtig, dir selbst bereits einen Titel zu geben, bevor du noch irgendeine Leistung auf dem Gebiet erbracht hast?
Leb mal dein Leben und kümmer dich nicht darum, in welche Schublade du dich selbst stecken kannst.
Man kann sich auch mit 13 als angehender Toter bezeichnen, wenn man definitiv sterben wird.
Kannste schon machen, aber dann wäre deine Behauptung nicht wirklich legitim. Angehende Juristin bist du frühestens ab Beginn des Studiums, eher nach dessen Beendigung.
Nö...nochnichtmal während des Studiums...dafür musst du das 2.Staatsexamen bestanden haben... Dann vielleicht
Na, es würde schon das erste reichen. Danach ist man zumindest Diplomjurist.