Abhauen?

2 Antworten

Deine Freundin ist volljährig und kann abhauen wenn sie will. Die Polizei kann nichts dagegen machen. Sie kann einfach umziehen und ihre Adresse ummelden. Dann gilt sie auch nicht als vermisst. Selbst wenn sie als vermisst gemeldet wird, DARF die Polizei sie nicht zur Familie zurück bringen und die Polizei WILL das auch gar nicht. Da ihre Familie eine Gefahr für ihr wohlergehen darstellt, finde ich die Idee dass ihr zusammenziehen könntet nicht schlecht. Sie könnte aber auch in einem Frauenhaus Schutz suchen, wenn ihre Familie sie gegen ihren Willen verheiraten will, oder sonst Zwang ausübt.  

Ihr seid beide volljährig (18 Jahre und älter), also haben eure Eltern keine Fürsorgepflicht oder Aufsichtspflicht mehr. Die Polizei kann nichts dagegen machen, wenn sie weiß, dass ihr freiwillig abgehauen seid.

Weil ihr dann aber obdachlos seid, müsstet ihr euch am besten an Obdachlosenunterkünfte wenden für eine Bleibe. Es gibt Wohnungsnotfallhilfen, die euch bei der Wohnungssuche helfen können z.B unter https://sozialplattform.de/inhalt/wohnungsnotfallhilfe aber ohne Ausbildung wird es schwer, eine Wohnung zu finden. Habt ihr Freunde zu denen ihr ziehen könnt?

In die Ausbildung gehen ist danach das Wichtigste, dann ist die Chance auf eine Wohnung größer. Die Ausbildungsstellen helfen euch in der Regel nicht bei der Wohnungssuche.

Viel Glück euch!