Abgeschlossene berufsausbildung in schulischer form.

4 Antworten

Es gibt zwei Arten von Ausbildungen:

  • Schulische Ausbildungen
  • Ausbildung im dualen System

Wenn du eine Schulische Ausbildung gemacht hast erhälst du i. d R. einen anerkannten Abschluss eines Ausbildungsberufes. Je nach BFS (Berufsfachschule) kann man während des Schulbesuchs auch den mittleren Bildungsabschluss und sogar die Fachhochschulreife nachholen.

Es gibt schulische Ausbildungen (wie der Name schon sagt, wird man ausschließlich an einer Schule ausgebildet, vllt in Verbindung mit Praktika) und betriebliche Ausbildungen, wo man einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb hat und entweder 2 Tage in der Woche Schule hat und den Rest zur Arbeit geht oder eben Blockunterricht ich glaube so alle 3 Monate mal für ein paar Wochen. Den Rest der Zeit arbeitet man.

Am Ende der Ausbildung (2-3 Jahre) hat man dann den Beruf seiner Wahl gelernt. Nicht alle Ausbildungen gibt es schulisch. Viele handwerkliche Berufe sind möglich, Erzieher/in gibt es je nach Region ausschließlich schulisch.... und andere Berufe gibt es nur betrieblich.

Nach der Realschule kannst du also z.B. entweder eine schulische Ausbildung machen und schauen was die Berufsschulen in deiner Nähe so anbieten - oder du bewirbst dich auf einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb.


ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:56

okay vielen dank

ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:55

ich habe doch den vertrag schon unterschrieben und ich meine die wissen doch dass ich keine ausbildung gemacht habe die haben mich ja so angenommen

FrauWinter  11.01.2015, 21:57
@ibossar

Ja wie gesagt sollte alles ok sein, reiche denen das Abschlusszeugnis nach und alles ist ok

ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:53

Gießereimechaniker

FrauWinter  11.01.2015, 21:55
@ibossar

Da sollte es so gemeint sein, dass du die Mittlere Reife nachweisen musst.

ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:50

vllt können Sie mir helfen und zwar habe ich einen ausbildungsvertrag unterschrieben und da steht dass ich vor beginn der ausbildung das entsprechende schulabschluss nachweisen muss und dann in klammern (siehe a) und dort steht eine abgeschlossene berufsausbildung in schulischer form mit mittlere reife. und ich besuche grad das berufskolleg 1. also heißt es das ich nur die mittlere reife nachzeigen muss?

FrauWinter  11.01.2015, 21:52
@ibossar

Sag mir bitte mal, welche Ausbildung das ist. Es gibt Ausbildungen für die man eine vorhergehende abgeschlossene Ausbildung benötigt!

Dann hast Du sicher eine schulische Ausbildung gemacht. Man kann beispielsweise die Berufe Altenpflegehelfer, Kosmetiker und viele andere in einer schulischen Ausbildung erlernen. Dabei findet Theorie und Praxis in der Schule statt, manchmal gehört aber auch ein Praktikum dazu.

Vielleicht wirst du etwas genauer. Was genau haste denn abgeschlossen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:47

aber das steht bei mir im ausbildungsvertrag..es steht die vorausgegangene abgeschlossene berufsausbildung in schulischer form mit mittlere reife

Appelmus  12.01.2015, 19:15
@ibossar

Was denn für einen Ausbildungsberuf? Wenn du lediglich deinen Schulabschluss gemacht hast, hast du keine Ausbildung gemacht. Man kann jedoch eine Berufsausbildung machen und gleichzeitig die mittlere Reife erwerben. Aber so ungenau, wie du hier bist, wird das nix.

ibossar 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 21:44

realschule

jurafragen  11.01.2015, 21:45
@ibossar

Hast Du damit eine abgeschlossene Berufsausbildung? Na? Nö!