ABE notwendig?
Müssen die Scheinwerfer mit einem e Prüfzeichen eine abe haben und eingetragen werden?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Auto und Motorrad
Hallo,
mit EG-BE (E-Zeichen) für genau das Fahrzeug (Marke, Modell und Baujahr) darfst du die Scheinwerfer verwenden.
Sowohl die EG-BE (E-Zeichen) und die ABE sind eine Betriebserlaubnis.
Die eine nach EU-Recht, die andere nach rein deutschem Recht.
Alles was eine deutsche ABE hat, hat keine EG-BE und umgekehrt.
Bei beiden muss nichts eingetragen werden.
Bei einer ABE muss man diese mitführen. Man kann die Teile auch eintragen lassen und muss die ABE dann nicht mehr mitführen.
Viele Grüße
Michael
Erkundige dich beim TÜV, die können es dir sagen