Komme ich ohne scheinwerferwaschanlage durch den Tüv?

6 Antworten

Ja, bei Xenonlicht muss die Scheinwerferwaschanlage funktionieren.

Ohne funktionierende Scheinwerferwaschanlage gibt es keine Plakette.


Burghauner  06.03.2018, 17:36

Meinst Du er überprüft das? Ich fahre zur Zeit mein drittes Auto mit Xenonlicht und kann mich nicht erinnern das je ein Prüfer diese Funktion getestet hat.

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emib5  06.03.2018, 19:51
@Burghauner

Ich bin schon mit „EM“ und ohne Plakette nach Hause gefahren, weil Die Scheinwerferwaschanlage nicht funktionierte.

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Apfelmatsch 
Fragesteller
 06.03.2018, 17:46

Habe auch gehört dass es meistens gar nicht erst überprüft wird...

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Burghauner  06.03.2018, 17:49

Dann scheint es ja gut auszusehen für unseren Fragesteller.

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Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für:

  1. seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10 und § 72) sowie
  2. für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (laut ECE-Regelung 48).

Die Scheinwerferreinigungsanlage muss dabei wiederum der ECE-Regelung 45 entsprechen.

Ist ein Mangel der zum versagen der Plakette führt defekte Beleuchtung z.B. an Kennzeichen Beleuchtung ist ein geringer Mangel da bekommt man die Plakette aber das ist ein erheblicher Mangel bei dir !

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinwerferreinigungsanlage

ja das ist bei den Scheinwerfern Vorschrift. Wenn du aber ganz viel Glück hast dann schaut der TÜV da nicht hin!

Joa es ist Tüv relevant kannst es ja mal drauf anlegen ob der Prüfer es merkt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Kurz und knapp beantwortet ja. Bei Xenonlicht brauchst Du zwingend eine Scheinwerfer Waschanlage. Die Frage ist ob der Prüfer die Funktion überprüft. Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen.

Das er Dir die Plakette verweigert deswegen kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich denke er wird es als Mangel im Prüfbericht Vermerken und die Plakette erteilen.


Apfelmatsch 
Fragesteller
 06.03.2018, 17:46

Genau so hatte ich es mir auch vorgestellt, dass ich die plakette trotzdem bekomme aber es als mängel notiert wird.

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emib5  06.03.2018, 19:52

Das gilt als „erheblicher Mängel“.

Damit gibt es keine Plakette.

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19Michael69  08.03.2018, 16:52

Nach dem "Mangelbaum" ist eine "Funktionsbeeinträchtigung" ein geringer Mangel - "ohne Wirkung" ist allerdings ein erheblicher Mangel.

Kommst du aus "Burghaun" - Antwort gerne per PN, wenn gewünscht.

Gruß Michael

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Burghauner  10.03.2018, 14:01

Erheblicher Mängel, Ok das hätte ich jetzt nicht gedacht. Auch nicht das deswegen die Plakette nicht erteilt wird.

Im Gegensatz zu mir scheinst Du aber recherchiert zu haben. Ich habe einfach so, aus dem Bauch heraus geantwortet.

Und was Burghaun betrifft, bekommst Du eine PN von mir.

Bis dann.

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