Abdruckzeugnis als Originalzeugnis abgeben?
Die FOS an der ich mich anmelden will fordert mein Originalzeugnis und ich wollte fragen ob ich das Zeugnis mit der Bemerkung 'abdruck' auch abgeben kann. Oder ob ich auch eine beglaubigte Kopie abgeben kann, da mir das Original zu schade wär.
5 Antworten
Ich glaube nicht dass du das Originalzeugnis abgeben sollst. Wahrscheinlich musst du es bei der Anmeldung nur dabei haben.
Dann musst Du zu einem Notar gehen der die Kopie beglaubigt ! Das Original gibt man niemals her ! Das macht keiner !
Originale gibst Du nie (!!!) aus der Hand! Im Zweifel sendest Du immer beglaubigte Kopien!
Du kannst dort hinfahren, wo Du Dich anmelden möchtest, das Original mitnehmen, vorzeigen und sofort wieder mitnehmen. Mehr aber auch nicht. Denn was passiert, wenn Du das Original nicht zurück erhälst? Dann hast Du ein Problem - und niemand anderes!
Eine beglaubigte Kopie entspricht inhaltlich dem Original! Dafür haftet zum Beispiel der Notar, der eine Beglaubigung vornimmt!
Man sollte seine Originalzeugnisse nicht aus der Hand geben !
Die haben aber noch extra geschrieben dass sie das Zeugnis im Original haben wollen
nie das Originale aus der hand lassen!
Da steht aber dass sie das Zeugnis im Original haben wollen.