Ab wie vielen Personen brauche ich einen Personenbeförderungsschein?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Also brauchst du ab der 9. Person (exclusive Fahrer) einen Führerschein der Klasse D.
Willst du aber die Personenbeförderung gewerblich machen, dann brauchst du noch eine extra Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


Mazda6Top 
Beitragsersteller
 27.04.2012, 08:57

Danke...genau das wollte ich wissen!

Thx

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Grundsätzlich benötigst du keinen Personenbeförderungsschein, wenn du Personen nur zu privaten Zwecken in deinem Fahrzeug mitnimmst. Sobald du jedoch Fahrgäste in gewerblichem Umfang transportierst, zum Beispiel als Taxi-, Limousinen- oder Krankentransportfahrer, bist du laut Gesetz eine besondere Vertrauensperson, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit, Alter, Ortskenntnis und der Fahrerlaubnis erfüllen muss. Diese Voraussetzungen werden durch den Personenbeförderungsschein verifiziert.

Falls du tatsächlich nur zu privaten Zwecken Personen in deinem Fahrzeug transportierst, gelten die normalen Regelungen deiner erworbenen Führerscheinklasse. Mit einem normalen Führerschein der Klasse B dürftest du also maximal acht Personen zusätzlich mitnehmen.

Die Frage ist nicht ab wieviel Personen, das ist eigentlich fast egal. Sobald Du andere Personen gewerblich beförderst, brauchst Du einen Personenbeförderungsschein. Wenn Du einen Busführerschein machst, gehört das z. B. dazu, denn Du darfst auch privat keine Personen im Bus transportieren. Die Einschränkung könnte bei 4 Personen sein, die man privat ja auch in einem "normalen" PKW transportieren kann. Wenn Du Taxi fahren willst, ist das eine gewerbliche Tätigkeit und Du brauchst den Personenbeförderungsschein. Das Stichwort ist gewerbliche Nutzung eines Fahrzeugs.

Genaue Angaben dazu findest Du über google.de oder startpage.com. Schau da mal nach.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.(wikipedia)


Mazda6Top 
Beitragsersteller
 27.04.2012, 08:53

Also darf ich Privat ruhig nen vollen 9ner Bulli fahren mit normalem PKW Führerschein

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011100  27.04.2012, 10:51
@Wenne

Ich war der Meinung einschließlich Fahrer.Beharre da aber nicht drauf

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es dürfen 9 leute mit nem normalen führerschein klasse b befördert werden 8fahrgäste und 1 fahrer...sobald es mehr werden also praktisch 10 leute (9gäste+1fahrer) brauchst nen anderen schein