Ab wie vielen fünfen muss man wiederholen?

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Also es hängt einwenig vom Bundesland ab - es ist doch immer etwas unterschiedlich!

z.B. in Bayern kann man in Sport, Musik und ich glaube Kunst nicht durchfallen! Das sind keine Vorrückungsfächer!

Das Du so schlecht bist liegt im wesentlichen am Schulwechsel, das ist häufig dann ein Problem, wenn er im Schuljahr sein muss.

Es gibt eventuell die Möglichkeit eine Nachprüfung zu machen oder auf Probe vorzurücken!

Also eine Nachprüfung findet in der Regel am Ende der Sommerferien in Fächer mit der 5 statt. Zeigst Du da, dass deine Leistung besser ist, dann hast Du bestanden und rückst vor!

Beim Vorrücken auf Probe dauert bis ca. Weihnachten bis dahin darfst Du in den Fächern mit 5 nicht wieder auf eine 5 stehen.

Ich würde deinen Eltern empfehlen das Gespräch mit dem Klassenlehrer oder Beratungslehrer zu suchen. Tipps zum Gespräch mit Lehrern gibt es auf meiner Seite:

http://www.schukiju.de/lehrer.html

Generell kann man sagen, dass dein Fall ideal für das Vorrücken auf Probe oder für die Nachprüfung ist, da Du ja einen wirklich guten Grund für diese schlechten Noten hast.

Wünsche dir viel Glück, damit Du das Schuljahr doch noch bestehst! 

für fünfen muss man aber auch wirklich so faul sein.Von schlecht kann man bei dreien gar nciht mehr sprechen, den ich finde das es oft schon ausrechend ist wenn amn sich bemüht und das den lehrern zeigt und bei problemen mit ihnen spricht und nicht immer die HA vergisst.Auch wenn man sie nicht kann sollte man es versuchen.Weningst einen Ansatz.z.B. in PHysik wenn du die richtige antwort für eine aufgabe nicht weisst kannst du vermutungen anstellen.

Im unterricht kannst du dich ja auch melden um vermutungen präsentieren.Ist doch egal wennes Falsch ist.Die Lehrer sehen so Quantität und sehen auch gleichzeitig das du hilfe benötigst und werden dir helfen, schließlich ist das ihr job.Red mit ihnen das du hilfe brauchst da du befürchtest sitzenzubleiben und das nicht möchtest da du mit einer neuen Klasse ja eh die selben probleme hast wie jetzt auch.Man ist ja dann nicht plötzlich schlauer.Also äner jetzt was.Nächstes Jahr knnst du auch nur das besser machen was du jetzt auch besser machen kannst, auch wenn es  ziemlich  spät dafür ist.Wenn sie dir nciht helfen musst du darüber mit dem Schulleiter sprehen und um hilfe bitten.

Es gibt zwar schon Fächer die einem unwichtig erscheine, aber sie sind halt jetzt wichtig um weiterzukommen und um später auch einen von dir gewünschten Job zu bekommen.

Ich glaube zwar das du deine 3 5en mit drein ausgleichen kannst doch das sieht doch wohl total beschießen aus wenn dort so eine Note steht. In Fächern die man halt blöd findet und in denen man dann nicht so gut ist sollte man mindestens eine 4 schafent!!!Aber du musst zeigen das du bemüht bist.Mach es gleich morgen besser:

  1. meld dich
  2. mach deine HA egal ob du sie verstehst oder nciht.Versuch es.Bring acuh deinen Versuch aufs Plattpapier.Wenn du morgen eine HA aufbekommen solltest die nicht verstehst dann geh sofort zum lehrer und sag ihm das!!!
  3. Sport:lauf mit und biete dich an.Brauchst ja nciht rumschreien:HEy hier.... reicht ja wenn du schon in der nähe das Blss oder so bist und deine Arme so positionierest das man dir einen Ball zuspielen kann.ich selber hasse einen Ball aber mitlerweile versuche ich das einfach auch wenn ich die nciht so fot auch fange.Mit der Zeit wird das allerdings besser.wenn amn sich nie am sport beteidigt und sich vor allem drückt so wie ich das auch eine weile gemacht aheb dann kann man es wirklöich nie weil es immer nur die anderen spielemn und sagen ich mach das schon.Gleichzeitig wenn sie mal nciht in der nähe sind und man was Falsch macht wundern sie sich das man den Ball nicht gefangen hat da sie auch immer sagen:ich habe ihn schon.Klar das ist gut wenn die alles machen doch wir lernen darauß nicht und die note leidet.Einfach ein wenig mitmachen und schon hast mit viel Glück sogar eine drei.Deine anstrengung reicht bereits aus, aber sie müssen es auch zu sehen bekommen.

Fang gleich Morgen an dich schnell zu verbessern!!!

Viel GlücK☺☺☺hoffe das ich helfen konnte!!!

Lora14  16.05.2011, 16:34

Ich finde du hast recht - eigentlich. Aber ich habe soviel für Mathe gelernt und in der letzten Arbeit trotzdem eine 5. Ich bekomme zwar noch eine 4 auf dem Zeugnis, aber manchmal reichts trotzdem nicht, wenn einem ein Fach gar nicht liegt. Der Lehrer macht aber auch, muss man ja sagen, unfaire Arbeiten, weil der Sachen dran nimmt, die man noch nicht durchgesprochen hat usw.

 

Aber sonst ist deine Antwort top! :) DH

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also sorry, aber ich glaube wenn man 3 Fünfer hat, auch in unwichtigen Fächern, dann bleibt man sitzen.

Ich würde vielleicht mal deine Lehrer darauf ansprechen, ob die dir eine Auskunft geben können.

Meines Wissens nach kann man nur eine oder zwei Fünfen ausgleichen.

Verordnung des Kulturministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Auszug § 1 Versetzungsanforderungen (1) In die nächsthöhere Klasse werden nur diejenigen Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, daß sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind.   (2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis 1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden     Fächer 4,0 oder besser ist . 2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und

3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Noten 'ungenügend' bewertet
    sind und

4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden
    Fach geringer als mit der Note 'ausreichend' bewertet sind; trifft dies in
    höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für jedes
    dieser drei Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen wer-
    den können
  
   a) die Note 'ungenügend' in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note
       'sehr gut' in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note 'gut' in zwei
       anderen maßgebenden Fächern.
  b) die Note 'mangelhaft' in einem Kernfach durch mindestens die Note 'gut'
       in einem anderen Kernfach,
  c) die Note 'mangelhaft' in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch min-
       destens die Note '"gut' in einem anderen maßgebenden Fach oder die
       Note 'befriedigend' in zwei anderen maßgebenden Fächern. (3) Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz einen Schüler, der nach Absatz
2 nicht zu versetzen wäre, mit Zweidrittelmehrheit versetzen, wenn sie zu der
Aufassung gelangt, daß seine Leistungen nur vorübergehend nicht für die Ver-
setzung ausreichen und daß er nach einer Übergangszeit den Anforderungen
der nächsthöheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird. Diese Bestim-
mung darf nicht zwei Schuljahre hintereinander angewendet werden.

(4) Die Versetzung oder Nichtversetzung eines Schülers ist im Zeugnis mit
'versetzt' oder 'nicht versetzt' zu vermerken. Bei einer Versetzung nach
Absatz 3 ist folgender Vermerk anzubringen: "Versetzt nach §1 Abs. 3 der Ver-
setzungsordnung".

§ 2 Maßgebende Fächer

(1) Maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse sind

1. im Pflichtbereich,
    sofern sie in der Stundentafel für die jeweilige Klasse als Unterrichtsfächer
    ausgewiesen sind, Religionslehre, Ethik, Deutsch, Erdkunde, Geschichte,
    Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie,
    Biologie, Sport, Musik, Bildende Kunst und Technik; 2.  das Wahlpflichtfach des Schülers
     entsprechend den Bestimmungen der Stundentafel die Fächer Natur und
     Technik oder Mensch und Umwelt oder die Wahlpflichtfremdsprache nach
     Maßgabe von Absatz 3.

Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport,
Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit
der besten Note für die Versetzung maßgebend.

(2)  Kernfächer sind unter den für die Versetzung maßgebenden Fächern
       Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie das gewählte Fach des
       Wahlpflichtbereichs.

(3) Ist die Versetzung eines Schülers am Ende der Klasse 7 nur wegen der Lei-
      stungen in den Wahlpflichtfremdsprache nicht möglich, kann er trotzdem
      versetzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten für die Klasse 8 für ihn
      ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs wählen.      § 6 Mehrmalige Nichtversetzung  (1) Ein Schüler muß die Realschule verlassen, wenn er

1. aus einer Klasse der Realschule, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird,

2. nach Wiederholung einer Klasse der Realschule auch aus der nächstfolgenden
    nicht versetzt wird,

3. bereits zweimal eine Klasse der Realschule wiederholt hat und wiederum
    nicht versetzt wird.

Abweichend davon kann die Klasse 10 bei Nichtbestehen der Abschlußprüfung
zweimal besucht werden. <a href="http://www.rsw.hd.bw.schule.de/berat/themen/rsvo.htm" target="_blank">http://www.rsw.hd.bw.schule.de/berat/themen/rsvo.htm</a>

Bei uns ist es so: man bleibt bei 2 5en sitzen WENN man woanders keine 2 hat...  Wenn Du z.B. in Reli, Erdkunde und Sport ne 5 hast, aber in Kunst und Bio ne 2 bleibst Du nicht sitzen. Oder in Mathe ne 5 aber ihn Englisch ne 3, dann auch nicht. Ich weiß es nicht so genau. Bin ja gut  Streng Dich einfach in den Fächern an, die Dir gut liegen.

Nur 3 fünfen....???  Also Sport ist nicht so wichtig, aber wenn Du die anderen beiden 5en in Mathe und Deutsch hast, bleibst Du auf jeden Fall sitzen!!! Wir haben außerdem "blaue Briefe" bekommen. Jetzt kannste noch etwas ändern!!!

muyaFan