Wenn Sie eine Sehschwäche haben, sollte die Sehleistung ohne Glas nicht unter 50% liegen. Dies entspricht etwa einer Brillenstärke von 1,0 Dioptrien.
https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPLudwigsburg/Seiten/Einstellungsberatung.aspx
Wenn Sie eine Sehschwäche haben, sollte die Sehleistung ohne Glas nicht unter 50% liegen. Dies entspricht etwa einer Brillenstärke von 1,0 Dioptrien.
https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPLudwigsburg/Seiten/Einstellungsberatung.aspx
Wenn es sich um Böller handelt, welche in Deutschland zugelassen sind, dann wäre das eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeldverfahren).
Wenn die Böller nicht zugelassen sind (z.B. Polen-Böller), dann wäre das eine Straftat.
Die Höhe des Bußgeldes oder der Strafe würde vom Einzelfall abhängig sein, da gibt es keine "Regelsätze".
bei meiner Om im Garten beerdigen.
In der Regel schon, das kommt aber auch auf die Gemeinde/Stadt an, in welcher du wohnhaft bist.
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1242380&llmid=0
Das ganze ist eine Ordnungswidrigkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html
und kann/wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Einzelfall.