Ab wie viel Jahren darf man ohne Aufsicht eines Erwachsenen auf ein Konzert in der Lanxess Arena?
Eine Freundin (14) und ich (15) wollen auf ein Chase Atlantic Konzert in Köln gehen. Jetzt fragen wir uns ab wie viel Jahren man da rein kommt. Das Konzert ist ab 6 Jahren, aber ab wie viel Jahren kommt man ohne die Aufsicht eines Erwachsenen rein? Muss man jemanden über 18 dabei haben oder reicht es, wenn man einen "Muttizettel" bzw. eine Einverständniserklärung der Eltern hat? Und wie alt muss man sein, dass diese Einverständniserklärung ausreicht? Also, muss man dafür 16 sein oder geht auch jünger?
Liebe Grüße, Ronja
2 Antworten
Das schreibt die Lanxess Arena dazu in den FAQ:
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit einer erziehungsbeauftragten Person (Mindestalter 18 Jahre) ohne zeitliche Begrenzung Veranstaltungen in der LANXESS arena besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr ohne Begleitung und nach 24 Uhr in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person Veranstaltungen besuchen. Für die Personensorgeberechtigten besteht die Möglichkeit für einen Veranstaltungsbesuch in der LANXESS arena einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.
Folgende Punkte sind bei der Erteilung der Erziehungsbeauftragung einzuhalten:
Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
Die erziehungsbeauftragte Person muss der verantwortungsvollen Aufgabe, Ihrem Kind in jeder Situation zu unterstützen, gewachsen sein.
Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen.
Grundsätzlich tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für ihr Kind, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.
Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Weitere Informationen zum Formular finden Sie unter diesem Link „Erteilung der Erziehungsbeauftragung und Aufsichtspflicht“.
Ihr braucht also eine volljaehrige Begleitperson, die von euren Eltern mittels eines sog. "Muttizettels" mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurde.
Deine Freundin kommt mit 14 leider nur mit einer erwachsenen Begleitperson und Muttizettel rein.