?Ab wann ist eine Rechnung hinfällig?

3 Antworten

 Da bei der versprochenen Ausstattung Leistungen ...

Damit ist die vertragliche Leistung ja wohl nicht komplett erfüllt. Ich würde zunächst einmal Rücksprache halten, wie sie sich das vorstellen.

Auf keinen Fall würde ich die Rechnung komplett bezahlen, sondern den Anteil der fehlenden Leistungen herausrechnen.

Über die Verjährung wurde ja schon geschrieben.


bolzenmb 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:20

Danke tinalisatina, Info: Es ging um eine Badsanierung mit Begünstigung der Krankenkasse. Abgemacht hatte ich mit dem Senior der Firma, das die Badewanne raus und eine Dusche eingebaut wird. Er bot mir eine kleine Dusche mit Vorhang, oder eine große Dusche mit Tür an. Große Dusche hätte die Norm 1,70m lang, kleiner geht´s nicht. Da die Dusche ebenerdig sein würde, habe ich mich gegen die kleine Dusche mit Vorhang entschieden damit kein Wasserschaden entstehen kann. Wegen den vorhandenen Fliesen, machten wir aus, diese zu beseitigen oder hell abzudecken, da ich kaum eine Lichtquelle habe und bat um eine Rundumsanierung, die ich auch entlohnen werde. Die Dusche wurde eingebaut und alles andere blieb liegen. Nach dem Einbau der Dusche stellte ich fest, das die Dusche nur eine Tür mit 30cm Breite hat. Wenn nun geduscht wird, steht mein halbes Badezimmer unter Wasser! Ich reklamierte, er kam und sah es sich an, versprach Einigung.. evt. neue Tür oder Fliesenabdeckung und wollte mir ein Angebot schicken, was bis letzte Woche nicht erfolgte! Nun drängt er mit direkter angeblich überfälligen Zahlung von März 2023. Die Zuzahlung der Krankenkasse hatte er sich jedoch direkt eingeholt. Das ist der Grund, der mich so ärgert, denn damals hieß es... das mir der Rechnung klären wir ein andermal.

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tinalisatina  04.07.2024, 20:43
@bolzenmb

Die Absprachen sind natürlich immer eine Frage der Beweisbarkeit. Aber so, wie Du das beschrieben hast, würde ich keinen Euro überweisen. Erst die Arbeit, dann das Geld. Vor allem, nach dem er sich da so unzuverlässig gezeigt hat.

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Rat geben, wie ich mich verhalten soll?
innerhalb einer Woche begleichen

:)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

bolzenmb 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 10:24

Danke Agamemnon. Ich werde aber wohl zuerst meine Rechtschutzversicherung befragen, ob ich die Möglichkeit einer Minderung der Rechnung in Betracht zu ziehen ist. Was mich ärgert ist, das die Duschwand bei einer Breite von 80 cm endet, aber die Duschtasse 170 cm breit ist und das Seitenteil nur 30 cm breit ist. Bei einer Dusche rechnet man den Duschwasserumfang des spritzenden Wassers auf 165 cm. Somit steht mein halbes Badezimmer unter Wasser Der Duschschablauf ist auch auch außerhalb des Seitenteiles und eine ganze Tür nachträglich einzubauen würde eh nichts nutzen. Ich hoffe meinerseits auf Erfolg, aber Danke für Deine Antwort!

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Agamemnon712  06.07.2024, 10:27
@bolzenmb

Wenn Du mit der gelieferten Leistung unzufrieden bist, dann moniere dies beim Hersteller.

Nach über einem Jahr dürfte es dafür jedoch deutlich zu spät sein.

Etwas anderes wird Dir die Rechtsschutzversicherung vermutlich auch nicht sagen.

PS: Mein vollständiger Nutzername lautet Agamemnon712 :)

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bolzenmb 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 15:37
@Agamemnon712

-anke Agamemnon, die erbrachte Leistung der Firma habe ich am gleichen Tag noch reklamiert und im Laufe des letzten Jahres mehrere Male telefonisch, wie auch per E-mail schriftlich kundgetan. Nicht ich habe herausgezögert, sondern die ausführende Firma, mit Aussagen... zur Zeit zu viele Aufträge, dann Sommerurlaub und anschließend Krankheit. Daher mein Unmut!

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