Ab wann grooming; Strafbar?
Wie manche hier wissen bin ich noch minderjährig und eine Freundin und ich wurden letztens von einem Typen(24!!!) angesprochen. Wenn er uns seitdem in der Stadt sieht kommt er immer zu uns und man hat halt Snap ausgetauscht(Wir wollten unsere Nummern nicht geben). Wir waren von Anfang an misstrauisch und er hat die Konversation immer direkt ins Sexuelle gezogen(oberkörperfrei gesnapt,gesagt er fände mich heiß,mit oder ohne Zunge,wär ich ein Vampir könnte ich ja bei ihm saugen,16 ist eine Grauzone,Nippelpiercings,Umarmungen,wo genau ich wohne, ob er mir was kaufen soll und und und). Auch bei meiner Freundin scheint er Ähnliches gemacht zuhaben(Sie gegen ihren Willen geküsst).
Zwar habe ich die Chats gesichert, meine Freundin aber nicht und sie hat auch keine Zeugen, die den Kuss bestätigen können.
Trotzdem möchte Sie damit zur Polizei gehen, weil sie meint er hat sich strafbar gemacht.
Stimmt das? Kann man da realistisch/juristisch irgendwas erreichen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EsmaPLS/1718967760595_nmmslarge__0_0_1280_1280_8e9988e993c9198f9b70fac819bedce3.jpg?v=1718967761000)
Es gibt kein grooming im deutschen Strafgesetzbuch. Ist sie 14 aufwärts und basiert der Chat auf Einvernehmlichkeit sprich sie wollte das, dann ist es nicht strafbar. Strafbar könnten sexuelle oder sexuell andeutende Inhalte sein mit der Person wenn sie unter 14 ist oder wenn sie es nicht will.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FouLou/1447767292308_nmmslarge__0_133_818_818_f2935abfded669c7e3a25b784947d092.jpg?v=1447767294000)
Du hast da irgendwie den falschen Paragraphen gepostet. Das steht so nicht im paragraphen drinnen. Zumal der nur Kinder unter 14 bestrifft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jaog4ventis/1716285961843_nmmslarge__58_58_362_362_aa30dccaa414e358017dc9669fca4039.jpg?v=1716285962000)
Okay, das hat ich halt auf der Seite des Bka gefunden. Wieso kann man so einen Wiederling nicht rechtlich belangen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/grandy52/1670522615237_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1670522615000)
Gegen den Willen zu küssen ist sexuelle Belästigung. Alles andere erscheint mir strafrechtlich erstmal nicht relevant.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sagt ihm einfach ganz klar dass er euch in Ruhe lassen soll. Wenn er es dann nicht tut könnt ihr ihn wegen Belästigung anzeigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FouLou/1447767292308_nmmslarge__0_133_818_818_f2935abfded669c7e3a25b784947d092.jpg?v=1447767294000)
Stimmt das? Kann man da realistisch/juristisch irgendwas erreichen?
Ich würde sagen schwierig ohne wirkliche belege. Wenn ihr 16 seit greifen die Gesetze zum sexuellen misbrauch von Kindern und Jugendlichen nicht mehr. Die gelten für unter 14 und unter 16 jährigen.
Einzige einschränkung von 16-18 ist noch das kein geld fliessen darf. (Also im endeffekt prostitution) oder ein erziehungsverhältniss besteht. (Stiefeltern oder Erzieher/Betreuer/ Lehrer etc. sind noch tabu.)
Ds gegen den willen küssen dürfte natürlich unter sexueller belästigung fallen. Die chats ggf. auch noch.
Versuchen kann man es sicherlich. Aber ich bezweifle das dabei viel herum kommen wird.
Die eigentliche frage die ich mir dabei stelle ist aber immer: Wieso macht ihr bei dem überhaupt mit? Es ist das internet. Sobald jemand unangenehm wird: -> Blockieren und gut ists.
Odr gebt der person im zweifelsfall ne falsche nummer wenn ihr eure echte nicht geben wollt.
Und natürlich die klare ansage das er euch in ruhe lassen soll.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jaog4ventis/1716285961843_nmmslarge__58_58_362_362_aa30dccaa414e358017dc9669fca4039.jpg?v=1716285962000)
Die Freundin die belästigt wurde ist 15. Blockiert wurde er jetzt natürlich sofort
"In Deutschland ist Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB). Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Folgende Handlungen fallen darunter:"
Dachte bisher dass das wenigstens strafbar ist