Ab wann gilt fahren ohne Betriebserlaubnis?

TheEnforcer2024  14.08.2024, 14:53

Du gehst doch da nicht etwa auch noch hin?

Buddie1992 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 16:04
Du gehst doch da nicht etwa auch noch hin?

Wieso nicht ?

3 Antworten

Salue

Ein guter und verkehrkundiger Anwalt wird sich auf die Position stellen, dass das Fahrprofil Deines Handys und die Zeugenmeldung, dass Du mit einem zu lauten Quad herumngefahren bist, unbestritten ist. Ein lieber, vom Lärm betroffender, Mensch, hat Dich nämlich bei der Polizei gemeldet.

Der Anwalt wird aber sagen, dass kein Beweis dafür vorliegt, dass das Quad zu laut ist, denn bei der Standmessung der Verkehrspolizei wurde nur die Referenzmessung durchgeführt.

Ist die Referenzmessung zu laut, ist dies lediglich eine Hinweis darauf, dass die offizielle Lärmmessung vermutlich auch einen zu hohen Wert ergeben wird. Gemessen wird diese auf einer genau defininierten Messstrecke bei einer genau definierten Geschwindigkeit in einer Vollgasphase. Solche Messungen können nur zertifizierte Messinstitute durchführen. Ein solche Messung kostet ca. 600 Euro.

Ist das Quad inzwischen rückgebaut, ist eine solche Messung wenig sinnvoll. Die Grenzwerte werden ja jetzt erfüllt.

Andererseits wird ein Richter bei der Festlegung einer Busse den Umstand würdigen, dass Du kein Mechaniker bist und das gemacht hast, was man von einem Laien erwarten darf, indem Du das Vorhandensein eines Einsatzdämpfers geprüft hast.

Ob man vom Gericht her die Kosten für den Anwalt durch den Staat übernehmen wird, bleibt zweifelhaft. Der Anwalt kostet Dich das Mehrfache einer Strafe.

Wäge ab!

Tellensohn


Buddie1992 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 16:01

Also das Quad ist dem Zustand wie es aktuell ist vom Händler so verkauft worden, NEU, es steht auch alles in dem TÜV Berichten drinnen, der Händler meinte nun das wohl die Wolle im Schalldämpfer erneuert werden müsse da diese nun ausgebrannt sei, das Quad hat eine aktuelle Fahrleistung von 5.800 km in 1,5 Jahren.

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Ich bin vor der Messung gefahren wurde nie angehalten und die Beamten haben mich auch nicht fahren gesehen etc

Und wie kommen die Beamten dann auf dich und deine Nummer?

Zu was könnt ihr mir raten ?

Einen Anwalt.


Buddie1992 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 15:51

Nachbarn hatten sich wegen des Lärms beschwert.

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Der Besitzer also Halter des Fahrzeugs ist in der Pflicht und Verantwortung, nicht du. ☝️