Ab wann gilt ein Abbiegevorgang als beendet? Ist das gesetzlich festgelegt?

1 Antwort

Sobald man sich auf der 'neuen' Straße in den fließenden Verkehr eingeordnet hat.


NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 19:07

Also gehört das Beschleunigen noch zu dem Abbiegen? Hast du dazu vielleicht einen Abschnitt ausm Gesetz?

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GrayWolf  29.06.2024, 19:13
@NenntMichAnna

Hier im schönsten Juristendeutsch:

„Denn die Wiedereingliederung des Fahrzeuges in den fließenden Verkehr ist erst dann abgeschlossen, wenn jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist, und sich gerade nicht die typische Gefahr verwirklicht, dass andere Verkehrsteilnehmer sich noch nicht auf das Hineinbegeben des Fahrzeuges in den fließenden Verkehr eingestellt haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 – I-11 U 44/14, juris)“
Quelle: https://www.kanzlei-rinklin.de/2021/01/27/abbiegeunfall-im-einmuendungsbereich-einer-strassenkreuzung/

Hier geht es ums Wenden, das sollte aber gleich sein:

„Der Wendevorgang ist dabei erst beendet, wenn sich das Fahrzeug wieder endgültig in den fließenden Verkehr eingereiht hat (...)“
Quelle: https://www.motor-rechte.de/anwaltskanzlei-urteile-verkehrsrecht/lg-wuppertal-urteil-vom-14052020-9-s-20119

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GrayWolf  29.06.2024, 19:14
@NenntMichAnna

Im Gesetz wirst du solche Sachen nicht finden, sowas wird dann durch die Rechtssprechung genau festgelegt.

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GrayWolf  29.06.2024, 22:50
@NenntMichAnna

Das habe ich dir ja verlinkt. Erst wenn du quasi Teil des Verkehrsflusses auf der 'neuen' Straße bist, ist der Abbiegevorgang abgeschlossen.

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