Ab wann darf man ein Seniorenmobil fahren?
Hi, ich bin grad 13 und stelle mit die Frage, ob man ein Seniorenmobil fahren darf. Es fährt ca. 6 kmh.
4 Antworten
Sofern du nicht behindert bist, darfst du das Fahrzeug erst ab 15 Jahren fahren, siehe §10 FeV:
(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen
a) eines Elektrokleinstfahrzeugs nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a,
b) eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.
Ja darfst Du, wo und wieviel Du willst.
Ja, das darfst du. Hab ich aber noch nicht gesehen, das es jemand in jungem Alter jenseits der 60 fährt.
Ein Mindestalter von 15 Jahren für Krankenfahrstühle ist in der FeV erst ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h definiert.
Erst 6 km/h, dann 9 km/h. Was steht denn in den Fahrzeugdokumenten?
Ich hab geschrieben ca.6 und Grade hab ich es gemessen
Das beantwortet meine Rückfrage nicht. Mit welcher Höchstgeschwindigkeit ist der Krankenfahrstuhl seitens des Herstellers angegeben? Dabei geht es nicht nur um das Mindestalter, sondern auch um die Versicherungspflicht.
Den darfst Du fahren, allerdings ist er versicherungspflichtig.
Woher weißt du, dass er das Fahrzeug fahren darf? Ich lese in der Frage nichts davon, dass er eine Behinderung hat.
Die FeV spricht von "behinderte Menschen", das schließt recht eindeutig alle nicht behinderten Menschen aus.
Ebenso könnte man fragen, ob die FeV den Nachweis des Mindestalters von 15 Jahren für E-Scooterfahrer fordert. Auch das tut sie nicht explizit. Liegt der Nachweis nicht vor, wird wie beim Fragesteller die Fahrt unterbunden.
Ja, aber ein Nachweis (Behindertenausweis) ist doch nicht erforderlich. Insofern wird hier zwar das Gefährt, aber nicht der Fahrer definiert. Ich würde es angesichts dieser Regelung auf den Fall des Falles angekommen lassen. Ungeachtet dessen bin ich auch der Meinung, dass sich Krankenfahrstühle nicht als Kinderspielzeug eignen.
Insofern wird hier zwar das Gefährt, aber nicht der Fahrer definiert.
Dann hieße es "...das Führen eines Krankenfahrstuhl für behinderte Menschen...", nicht "durch behinderte Menschen".
Ja, verstehe ich. Ich bleibe aber bei meinem Standpunkt. Dann heißt es heute mal: Zwei Stühle, zwei Meinungen.
...diesseits...