Ab wann braucht man eine Hygieneunterweisung / Gesundheitszeugnis?

2 Antworten

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Hallo

Laut § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz brauchen vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Belehrung und Bescheinigung

1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen: • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, • Eiprodukte, • Säuglings- und Kleinkindernahrung, • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr, und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,
ODER
2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_lebensmittel_deutsch.pdf?__blob=publicationFile

So steht es geschrieben.

LG

gufrastella


Faebsch 
Beitragsersteller
 17.09.2022, 14:55

Vielen lieben Dank für die Antwort und für den Link! Was denkst du, wie ich meinen AG auf diesen Umstand am besten ansprechen soll?

Liebe Grüße!

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gufrastella  17.09.2022, 14:57
@Faebsch

Ich würde dem AG einen Terminvorschlag unterbreiten, an dem du während deiner Arbeitszeit diese Belehrung beim Gesundheitsamt erhalten kannst und bis dahin ist halt nix mit einem Arbeitseinsatz an den Lebensmitteln.

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Wenn du dort mit Speisen und Getränken in Berührung kommst, brauchst du ein Gesundheitszeugnis. Bei der Auslieferung hast du ja nur mit abgepackter Ware zu tun.