Ab wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen sind ja drei Jahre aber wenn man jetzt ich hatte von einer Person annimmt und erst nach 8 Jahren erfährt dass eine Lebensversicherung vorhanden war beginnt dann erst nach den 8 Jahren die dreijährige Verjährungsfrist also kann man dann immer noch das Geld einfordern oder beginnt die Verjährungsfrist schon mit dem Todeszeitpunkt und nicht mit dem Wissen dass diese Versicherung da ist
1 Antwort
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so wie ich das sehe, erlischt der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber nach § 801 BGB in 30 Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit (Fälligkeit mit Ableben des VN). Ab Bekanntwerden des Anspruches beginnt dann die Vorlegungsfrist (an die Versicherung) und die endet nach zwei Jahren.
Also sollte der Anspruch des/der Bezugsberechtigten unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der Versicherung erfolgen.
Wegen des Zeitpunktes der Kenntnis des Anspruches kommt es oft zu Differenzen mit der Versicherung. Ein Anwalt mit Fachgebiet Versicherungen ist anzuraten.