Ab wann beginnt die Verjährungsfrist?

1 Antwort

so wie ich das sehe, erlischt der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber nach § 801 BGB in 30 Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit (Fälligkeit mit Ableben des VN). Ab Bekanntwerden des Anspruches beginnt dann die Vorlegungsfrist (an die Versicherung) und die endet nach zwei Jahren.

Also sollte der Anspruch des/der Bezugsberechtigten unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der Versicherung erfolgen.

Wegen des Zeitpunktes der Kenntnis des Anspruches kommt es oft zu Differenzen mit der Versicherung. Ein Anwalt mit Fachgebiet Versicherungen ist anzuraten.