A1 und B17 wann Fahrerlaubnis?

1 Antwort

Wenn du dir einen Führerschein ausstellen lässt, dann kannst du nach bestandener praktischer A1 Prüfung natürlich auch fahren. Das Ausstellen macht i.d.R. def. Sinn. Zumal wenn du erst nach dem abgeschlossen A1 mit den Fahrstunden für B anfängst. Zum einen laufen ab der Erteilung von A1 die 2 Jahre, die du für den Aufstieg auf A2 benötigt und die Probezeit läuft ebenfalls schon.

Ich habe damals den C/CE als Doppelklasse gemacht und die beiden praktischen Prüfungen im Abstand von 2 Wochen abgelegt. (Hatte aber zum Zeitpunkt der C Prüfung auch schon alle Fahrstunden für CE fertig) und hatte mir für die 2 Wochen ebenfalls einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen. So konnte ich immerhin schon Fahrzeuge der Klasse C fahren .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Siraaa  02.09.2024, 20:30

Bei einer Doppelklasse wird nicht unbedingt automatisch nach der ersten Prüfung ein Führerschein ausgestellt. Je nach Region kann man das aber vorab beantragen.

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