A1 -A2, wann die Erweiterung?
Hi liebe Community,
erstmal zu mir, ich bin 17 Jahre und 2 Monate alt und habe letzten Freitag meinen A1 Führerschein gemacht. Nun bin ich jedoch etwas verwirrt, da mir verschiedene Dinge zum A2 Führerschein gesagt wurden. Natürlich möchte ich die Erweiterung machen, Freunde von mir haben gesagt, dass ich dann eig kurz bevor ich 18 werde den A2 machen könnte (würde ich aber nicht machen, da mir eh das Geld fehlen würde). Wieder andere haben mir erzählt, dass ich dann erst mit 19 und 2 Monaten A2 machen kann. Ich hatte eig überlegt die Erweiterung zu machen, kurz nach meinem 18 Geburtstag.
Ich habe schon im Internet etwas geschaut, doch genau verstanden habe ich es nicht. Könnte mir da vlt. jemand mal helfen und erklären, was jetzt stimmt? Und muss ich dann nochmal die Theoriestunden und Theorieprüfung machen oder reichen ein paar Fahrstunden und praktische Prüfung?
Ich hoffe auf eure Antworten :)
LG Jayden
6 Antworten
Also es gibt die Möglichkeit mit 18 Jahren den A2 zu machen, dan musst du alles machen wie für den A1 also Theorie + Prüfung und alle Pflichtstunden.
Oder genau 2 Jahre nach Erwerb von A1 kann man den vereinfachten A2 machen bei welchem NUR die Praktische Prüfung erforderlich ist ohne irgendwelche Pflichtstunden oder gar Theorie.
Du kannst mit 18 den A2 machen, kostet dich so viel wie der A1
Kannst aber auch mit 19 1/2 den Vereinfachten A2 machen kostet dich dan rund 450€ (hats bei mir gekostet 2 Übungsstunden + Prüfung + Alle Anmeldegebühren)
Klasse Antwort, Danke! Stern bekommst du, wenn ich es machen kann👍
In deinem Fall:
ich bin 17 Jahre und 2 Monate alt und habe letzten Freitag meinen A1 Führerschein gemacht.
Der vereinfachte Aufstieg ist dann mit 19 Jahren und 2 Monaten möglich (bzw. 1 Monat zuvor, siehe unten).
Der Direkteinstieg ist mit 18 möglich - dann aber nicht mit der vereinfachten Prüfung, sondern mit dem vollen Programm
Fristen Führerscheinerwerb (Prüfungen)
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Stichtag.
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Stichtag.
Der Stichtag ist entweder dein Geburtstag (Mindestalter) oder bei der
Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A das Datum des
Führerscheinerwerbs der niedrigeren Klasse (2-Jahres-Regelung für die
vereinfachte Prüfung).
Das jeweilige Mindestalter findest du in §10 FeV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Krafträder:
AM: 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 - allerdings gilt dieser AM
dann auch nur dort bis man 16 Jahre geworden ist)
A1: 16 Jahre
A2: 18 Jahre
PKW:
BF17: 17 Jahre
B: 18 Jahre
Wenn du den vollen A-Führerschein machen willst ohne vorherige Prüfungen abzuschließen kannst du das im 24 Lebensjahr machen.
Ansonsten kannst du ab 16 mit A1 anfangen und dann alle zwei Jahre Upgraden. d.h. wenn du mit 17 A1 gemacht hast kannst du mit 19 A2 und mit 21 A machen.
LG
Genau 2 Jahre nach dem a1 Führerschein darfst du den a2 machen, die Prüfung darfst du einen Monat vorher ablegen. Du musst keinen kompletten Führerschein machen, sondern nur die Prüfung und 1-2 Fahrstunde, kosten ungefähr 300-400 Euro
ist ganz einfach: du musst den a1 2 jahre besitzen, damit du berechtigt wirst den aufstieg auf a2 zu nutzen.
wenn du ab 18 a2 fahren willst, dann musst du den a2 mit 18 machen, aufstieg von a1 auf a2 geht bei dir mit 18 nicht
annokrat