538 Job?

1 Antwort

Es könnte sogar richtig sein. Deine Arbeitszeit ist auf eine 6-Tage-Woche aufgeteilt, dann müsstet du aber auch entsprechende Urlaubstage haben.

D.h. solltest du mal Mo. + Di. krank sein, müsstet du dafür auch anteilig bezahlt werden.

Gearbeitete Zeit/Stunden müssen natürlich bezahlt werden.


Ostseekind17 
Fragesteller
 07.05.2024, 15:56

Danke für deine Antwort.

Nein das ist nicht so. Ich bin für 9 Std die Woche beschäftigt und das verteilt sich immer auf Mittwoch und Samstag.

Vlt Mal Donnerstag oder Freitag, aber dann dafür Mittwoch nicht.

Ich habe keine Ahnung an wen man sich da wenden kann.

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ellaluise  07.05.2024, 19:54
@Ostseekind17

Also ist der Mittwoch und der Samstag nicht "fest geschrieben". Deshalb, meine ich, kann der Arbeitgeber die Krankenstunden auf die ganze Woche verteilen. Bei einer 9 Std/Woche und 6 Werktage sind das 1,5 Std. pro Tag.

Wenn du den Samstag gearbeitet hast, muss der Samstag bezahlt werden! Egal ob auf den AU Samstag stand, ist ja kein Arbeitsverbot. Darauf solltest du bestehen.

Das bedeutet umgekehrt aber auch, wenn du mal Mo. + Di. krank bist, eine AUB hast, müsstest du für Mo. + Di. je 1,5 Std. gut geschrieben bekommen.

Recht haben und Recht bekommen, sind verschiedene Dinge. Ggfs. müsste geklagt werden. Lohnt sich das?

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Ostseekind17 
Fragesteller
 07.05.2024, 20:10
@ellaluise

Nein es wird sich natürlich nicht lohnen.

Die Tage sind eigentlich schon fest vereinbart mit 2 mal die Woche.

Nämlich Mittwoch und Samstag.

Von einer 6 Tage Woche war eigentlich nie die Rede.

Ja da hast du Recht, dass es schwierig ist sein Recht einzufordern.

Jeder schüttelt nur den Kopf wenn er hört.

Du arbeitest Mittwoch und Samstag und musst ihm die restlichen Tage wo nie arbeitest auch zurück bezahlen.

Er macht mir die ha noch ein plus.

Du warst am Samstag da und bezahlt ihn trotzdem noch zurück.

Dann habe ich den letzten Monat für 10 Euro die Std gearbeitet, dass ist echt rentabel, wenn man noch das Benzin berechnet.

Danke

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ellaluise  08.05.2024, 12:46
@Ostseekind17

Danke für die Rückmeldung.

Den Samstag solltest du bezahlt bekommen. Kann der Chef es sich leisten dich zu verlieren? Kannst du dir einen anderen Job suchen?

Klar ist, er muß keine Lohnfortzahlung leisten da die ersten 4 Wochen aber gearbeitete Zeit muß bezahlt werden. Du arbeitest schliesslich nicht umsonst. Frag ihn mal. Eine AUB ist kein Arbeitsverbot oder so sondern bescheinigt eine voraussichtliche AU.

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