50er Motorradführerschein ab wie viel Jahren?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen 50er Motorradführerschein gibt es nicht, den es handelt sich um ein Kleinkraftrad und und um kein Kraftrad (Motorrad). 

Mit 15 Jahren Mofa- Prüfbescheinigung:

Mofas sind einspurige Fahrzeuge mit maximal 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Hat man einen Motorroller mit einer originalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h durch eine Drossel und eine Änderungsabnahme einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV / DEKRA) erreicht. Der Erwerb umfasst 6 Theoriestunden, eine praktische Fahrausbildung von 90 Minuten und eine Theorieprüfung. Eine praktische Fahrprüfung gibt es beim Mofa nicht. 

Ab 16 Jahren Klasse AM:

Kleinkrafträder mit maximal 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Zusätzlich sei hier noch erwähnt, das man im Gegensatz zu einem Mofa auch eine zweite Person mitnehmen darf. Der Erwerb umfasst 14 Theoriestunden und eine Theorieprüfung sowie eine praktische Fahrausbildung und eine praktische Fahrprüfung. Eine Mindeststundenzahl für die praktische Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben, der Fahrlehrer entscheidet, wann du soweit bist. 

In Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen, wird der Erwerb der Klasse AM im Rahmen eines Modellversuches bereits 15 jährigen ermöglicht. 

Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)

maximal 25 km/h und max 50 ccm Hubraum
Mindestalter 15 Jahre
Führerscheinausbildung: 6 Theoriestunden; 2 x 90 Minuten praktische Ausbildung

Klasse AM (Mopedführerschein)

Moped, Mokick, Roller bis max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
(gilt für neue Fahrzeuge; ältere Fahrzeuge je nach eingetragener
Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h bzw. 60 km/h)
Mindestalter 16 Jahre
Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden; in der praktischen Ausbildung keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl

Mopedführerschein mit 15 Jahren

In einigen Bundesländern gibt es den Motoroller-Führerschein bereits für 15-Jährige. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

ist für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit Führerschein

gestattet.

 Dies bestimmt die dritte Verordnung über Ausnahmen von den

Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und endet am 30. April 2018.

Die prüfbescheinigung gibt es schon ab 15. Darfst halt nur 25 fahren

Mit 16 kannst du aber auch den Am machen. Dann kannst du 45 fahren und eine weitere person mitfahren lassen

Gruß

In Sachsen und Thüringen und ichvglaube auch Sachsen Anhalt ab 15 , sonst ab 16