Wann "verfällt" die Theorieprüfung beim Motorradführerschein

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Die Technische Prüfstelle gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,

die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist, oder

in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich is, die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.

Deine theoretische Prüfung verfällt also erst am 07. Januar 2015!

ginatilan  03.06.2014, 10:53
die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,

wo steht denn das?

kann man das irgendwo nachlesen?

hier

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm

steht nämlich nichts davon!

ich verstehe diesen Paragrafen nämlich so, dass man auch erst im 23 Monat nach Anmeldung in der Fahrschule seine zwei Prüfungen ablegen darf.

(kann ja sein, dass ich da was falsch verstehe)

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diePest  03.06.2014, 12:34
@ginatilan

Das steht auf dem Antrag ... das innerhalb eines Jahres die theoretische Prüfung abgelegt werden muss. Mit bestehen der theo. Prüfung hat man wieder ein Jahr für die prak. Prüfung Zeit.. Unterrichte sind 2 Jahre gültig.

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ginatilan  03.06.2014, 13:22
@diePest

Danke für die Info

warum steht das dann nicht in der FeV?

das wäre doch wichtig zu wissen für Fahrschüler

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Hallo

dazu schauen wir beide Hübschen mal ins Gesetz:-)

da steht:

(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV18.htm

alles klaro?:-)

siggibayr  03.06.2014, 08:54

Die 2 Jahresfrist bezieht sich auf die Zeitdauer zwischen Abschluß der Ausbildung in der Fahrschule und der Durchführung der theoretischen Prüfung. Die 12 Monatsfrist auf die Dauer zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung.

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ginatilan  03.06.2014, 10:50
@siggibayr
Die 12 Monatsfrist auf die Dauer zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung.

ähm

steht in meiner Antwort etwa was anderes?

oder warum hast du meine Antwort kommentiert?

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siggibayr  03.06.2014, 16:10
@ginatilan

Du hast zwei Kommentare drin. Einmal schreibst du von einer 2 Jahres Frist, einmal von der 12 Monatsfrist. Diese zwei Fristen gibt es. Zur Verdeutlichung wollte ich den Unterschied herausheben.,

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Du hast nun bis einschließlich 7.1.2015 Zeit die praktische Prüfung zu bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

1 Jahr sagt dir aber auch die Fahrschule

Genau nach 12 Monaten. Dann läuft auch dein Führerschein Antrag ab.