Wann "verfällt" die Theorieprüfung beim Motorradführerschein
Hallo, ich habe am 7.1.2014 die Theorieprüfung für den A2 (Motorradführerschein) bestanden, nun ist mir eingefallen das die Theorieprüfung ja "verfällt"... wann ist dies der Fall?
6 Antworten
Die Technische Prüfstelle gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn
die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,
die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist, oder
in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich is, die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.
Deine theoretische Prüfung verfällt also erst am 07. Januar 2015!
Das steht auf dem Antrag ... das innerhalb eines Jahres die theoretische Prüfung abgelegt werden muss. Mit bestehen der theo. Prüfung hat man wieder ein Jahr für die prak. Prüfung Zeit.. Unterrichte sind 2 Jahre gültig.
Steht in der Prüfungsrichtlinie, lfd. Nr.7. Unter anderem nachzulesen hier: http://www.fahrschule.de/verkehrsrecht/Pruefungsrichtlinie/Fuehrerschein_Pruefungsrichtlinie.pdf
Steht also nicht direkt in der FeV.
Hallo
dazu schauen wir beide Hübschen mal ins Gesetz:-)
da steht:
(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV18.htm
alles klaro?:-)
Die 2 Jahresfrist bezieht sich auf die Zeitdauer zwischen Abschluß der Ausbildung in der Fahrschule und der Durchführung der theoretischen Prüfung. Die 12 Monatsfrist auf die Dauer zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung.
Die 12 Monatsfrist auf die Dauer zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung.
ähm
steht in meiner Antwort etwa was anderes?
oder warum hast du meine Antwort kommentiert?
Du hast zwei Kommentare drin. Einmal schreibst du von einer 2 Jahres Frist, einmal von der 12 Monatsfrist. Diese zwei Fristen gibt es. Zur Verdeutlichung wollte ich den Unterschied herausheben.,
Du hast nun bis einschließlich 7.1.2015 Zeit die praktische Prüfung zu bestehen.
1 Jahr sagt dir aber auch die Fahrschule
Genau nach 12 Monaten. Dann läuft auch dein Führerschein Antrag ab.
Dann läuft auch dein Führerschein Antrag ab.
nö, der Antrag hat 2 Jahre Bestand
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
so steht es in der FeV
wo steht denn das?
kann man das irgendwo nachlesen?
hier
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm
steht nämlich nichts davon!
ich verstehe diesen Paragrafen nämlich so, dass man auch erst im 23 Monat nach Anmeldung in der Fahrschule seine zwei Prüfungen ablegen darf.
(kann ja sein, dass ich da was falsch verstehe)